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Diskurs

Donnerstag, 07.09.2017

EU: Weiter Kontroverse um Online-Angebote der Rundfunksender

330 Änderungsanträge aus den Ausschüssen des Europäischen Parlaments liegen zum Verordnungsentwurf über Online-Übertragungen von Rundfunkveranstaltern der EU-Kommission vor. Ein Hauptknackpunkt der neuen Regelungen ist das Territorial- beziehungsweise Herkunftslandprinzip. Be...

330 Änderungsanträge aus den Ausschüssen des Europäischen Parlaments liegen zum Verordnungsentwurf über Online-Übertragungen von Rundfunkveranstaltern der EU-Kommission vor. Ein Hauptknackpunkt der neuen Regelungen ist das Territorial- beziehungsweise Herkunftslandprinzip.
Beim federführenden Rechtsausschuss (JURI) steht die Prüfung und Einordnung der Änderungsanträge und Stellungnahmen der anderen Ausschüsse am 7. September auf der Tagesordnung. Berichterstatter ist der niedersächsische SPD-Europaabgeordnete Tiemo Wölken, der seinen Berichtsentwurf im Mai 2017 vorgelegt hatte.
Strittig am Vorschlag für eine „Verordnung für die Wahrnehmung von Urheberrechten und verwandten Schutzrechten in Bezug auf bestimmte Online-Übertragungen von Rundfunkveranstaltern und die Weiterverbreitung von Fernseh- und Hörfunkprogrammen“ (COM(2016) 594 final) ist insbesondere Artikel 2. Der Vorschlag war von der EU-Kommission im September 2016 vorgelegt worden (siehe News vom 2. September 2016).
In Artikel 2 des Vorschlags will die EU-Kommission für „ergänzende Online-Dienste“ von Rundfunkveranstaltern das Herkunftslandprinzip (in der Verordnung: Ursprungslandprinzip) einführen, also beispielsweise für Mediatheken-Angebote der Fernsehsender. Demnach müssten TV-Sender die Online-Rechte eines Films nur noch für ein EU-Mitgliedsland erwerben und könnten den Abruf dieses Films aber in ihrem Online-Angebot im gesamten EU-Binnenmarkt ermöglichen. Gegen die geplante Abschaffung des Territorialprinzips bei der Online-Verwertung von Filmen kämpft die europäische Filmbranche seit Monaten (siehe News vom 21. Juni 2017), während ARD und ZDF sich dafür einsetzen (siehe FAZ vom 18. Juni 2017).
Nach einer Pressemitteilung des Verbandes Privater Rundfunk und Telemedien (VPRT) hatten sich auch die Ausschüsse für Kultur und für Industrie des Europäischen Parlaments am 21. Juni gegen die geplante Abschaffung des Territorialprinzips bei der Online-Verwertung von Filmen ausgesprochen (siehe News vom 23. Juni 2017). Doch rüttelt auch der Kulturausschuss (CULT) nicht generell am Ursprungslandprinzip. Er will die Verordnung durch seine Änderungsanträge allerdings auf audiovisuelle Werke beschränken, die von Rundfunkveranstaltern „in Auftrag gegeben und vollständig finanziert“ werden.
Auch Tiemo Wölken hält am Herkunftslandprinzip fest. In seinem Berichtsentwurf ist allerdings für Filme und Fernsehserien eine Übergangsfrist von drei Jahren nach Inkrafttreten der Verordnung vorgesehen, „um Geschäftsmodelle an die neuen Regelungen anpassen zu können“. Außerdem sieht sein Vorschlag eine angemessene zusätzliche Vergütung für Urheber und Künstler bzw. Wahrnehmungsberechtigte vor, auf die nicht verzichtet werden kann. Diese hatte auch die Initiative Urheberrecht in ihrer Stellungnahme gefordert (siehe News vom 3. Februar 2017). Über seinen Bericht an das Europaparlament will der Rechtsausschuss laut JURI-Newsletter am 10. Oktober 2017 abstimmen.

Pressekontakt: info@urheber.info