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Diskurs

Mittwoch, 31.05.2017

C4C-Verbände: Presse- Leistungsschutzrecht und Filter streichen

Über 60 Branchenverbänden und zivilgesellschaftliche Organisatoren haben den europäischen Gesetzgeber in einem offenen Brief aufgefordert, aus der EU-Urheberrechtsreform das Presseverleger-Leistungsschutzrecht und die Verpflichtung, nutzergenerierte Inhalte zu filtern, und ge...

Über 60 Branchenverbänden und zivilgesellschaftliche Organisatoren haben den europäischen Gesetzgeber in einem offenen Brief aufgefordert, aus der EU-Urheberrechtsreform das Presseverleger-Leistungsschutzrecht und die Verpflichtung, nutzergenerierte Inhalte zu filtern, und gegebenenfalls blockieren, zu streichen.
Die Verbände und Organisationen treten gemeinsam als Allianz „Copyright for Creativity” (C4C) auf. Zu den Unterzeichnern des offenen Briefs gehören Verbände der IT- und Internetwirtschaft wie der deutsche Branchenverband BITKOM, Bürgerrechtsorganisationen, Verbraucher- und Bibliotheksverbände, Forschungseinrichtungen und Bildungsinstitutionen. In dem Schreiben an den Europäischen Rat und das Europäische Parlament setzen sie sich dafür ein, die aus ihrer Sicht „schädlichsten” Regelungen aus dem Richtlinienvorschlag zu streichen, den die EU-Kommission vor einem Jahr vorgelegt hat (siehe News vom 25. Mai 2016). Insbesondere wenden sie sich auch an Therese Comodini Cachia, Berichterstatterin des Rechtsausschusses (JURI) für diese Richtlinie. Sie hatte im März ihren Berichtsentwurf vorgelegt (siehe News vom 9. März 2017).
An erster Stelle kritisieren die Verbände, die in Artikel 13 vorgesehenen „Zensurfilter”, mit denen Online-Dienste nutzergenerierte Inhalte überwachen, filtern und gegebenenfalls blockieren müssten . „Artikel 13 sollte aus den Urheberrechtsverhandlungen entfernt und in angemessenen Kontexten behandelt werden”, heißt es auf der C4C-Website.
Ebenso wenden sich die C4C-Verbände gegen neue Urheberrechte und fordern, das Leistungsschutzrecht für Presseverleger aus der Richtlinie zu „entfernen”.
Gestärkt werden sollen ihrer Meinung nach die Schrankenregelungen zugunsten von Innovation, Forschung und Bildung in den Artikeln 3 bis 9. Die europäischen Gesetzgeber sollen „sicherzustellen, dass diese Bestimmungen in der gesamten EU breit und einheitlich angewandt werden, ohne dass sie durch vertragliche Bedingungen oder technologische Schutzmaßnahmen behindert werden”. Und dass die vorgeschlagene Ausnahmeregelung für Text- und Data-Mining soll allen Personen mit legalem Zugang zu den Inhalten zugute kommen.
Von den Verbänden werden die europäischen Gesetzgeber augefordert, „eine Reform zu schaffen, die für den Zweck in der digitalen Umgebung geeignet ist und die die Grundprinzipien wie die Rechte der Bürger auf die Freiheit der Kommunikation und den Zugang zu Wissen aufrechterhält und stärkt".

Pressekontakt: info@urheber.info