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Diskurs

Mittwoch, 10.05.2017

Einigung in der EU über die Umsetzung des Marrakesch-Vertrags

Die Verhandlungsführer des Rats der Europäischen Union, der EU-Kommission und des Europäischen Parlaments haben sich auf einen Kompromiss für die Umsetzung des Marrakesch-Vertrags der WIPO über urheberrechtliche Schrankenregelungen für Blinde und Sehbehinderte geeinigt. Mit de...

Die Verhandlungsführer des Rats der Europäischen Union, der EU-Kommission und des Europäischen Parlaments haben sich auf einen Kompromiss für die Umsetzung des Marrakesch-Vertrags der WIPO über urheberrechtliche Schrankenregelungen für Blinde und Sehbehinderte geeinigt. Mit der Ratifizierung des Vertrags und Schaffung einer europäischen Ausnahmeregelung vom Urheberrecht sollen 30 Millionen blinde und sehbehinderte Menschen in der EU einen leichteren Zugang zu geschützten Werken wie Büchern erhalten.
Was die Einigung vom 10. Mai 2017 konkret beinhaltet, wurde nicht mitgeteilt. Nach Auskunft der Piraten-Abgeordneten Julia Reda gegenüber heise online konnte von den Parlamentsvertretern gegen den Widerstand des Rates der grenzüberschreitende Austausch von Werken, die bereits in einem Land für Menschen mit Sehbehinderung angeboten werden, durchgesetzt werden. Allerdings hätten die Vertreter der Mitgliedsstaaten ihre Einwilligung von der Option abhängig gemacht, im nationalen Recht eine Vergütung für Verleger einführen zu können, wenn ihre Bücher in andere für Blinde taugliche Formate veröffentlicht werden.
„Ich freue mich, dass wir einen Kompromiss erreichen konnten, der den grenzüberschreitenden Austausch von veröffentlichten Arbeiten für blinde oder sehbehinderte Menschen sicherstellt”, erklärte Max Andersson (Grüne / EFA), Berichterstatter im Rechtsausschuss nach der Einigung. Nun sei es wichtig, dass der Ratifizierungsprozess so schnell wie möglich beginnen kann.„Der lang erwartete Beitritt der EU zum Marrakesch-Vertrag wird zur Realität”, sagte der maltesische Wirtschaftsminister Christian Cardona. „Dies ist von großer Bedeutung, da es ein grundlegendes Menschenrecht auf über 30 Millionen Sehbehinderte in der gesamten EU sicherstellt und die Zugänglichkeit von Büchern in Entwicklungsländern verbessert.”
Die Europäische Union hatte den Marrakesch-Vertrag im April 2014 zwar unterzeichnet (siehe News vom 30. April 2014), dennoch ist ein Beitritt bisher noch nicht erfolgt. Im September 2016 hatte die EU-Kommission einen Verordnungs- und einen Richtlinienentwurf zur Umsetzung des Marrakesch-Vertrags von 2013 (siehe News vom 27. Juni 2013) im Rahmen ihrer Schritte zur Modernisierung des EU-Urheberrechts in Straßburg vorgelegt (siehe News vom 14. September 2016). Kürzlich war die Große Kammer des Europäischen Gerichtshofs in einem Gutachten zu dem Ergebnis gekommen, dass der Beitritt der EU zum Vertrag der WIPO nicht der Zustimmung der Mitgliedsstaaten bedarf (siehe News vom 14. Februar 2017).
Nun stehen einer pauschalen Urheberrechtsausnahme für Blinde und Sehbehinderte in der EU politisch keine Hürden in den Mitgliedstaaten mehr entgegen. Der vereinbarte Gesetzestext muss noch vom federführenden Rechtsausschuss und vom Europäischen Parlaments selbst – voraussichtlich im Juli – sowie vom Rat der Europäischen Union angenommen werden. Danach müssen die Mitgliedstaaten die Verordnung und Richtlinie umsetzen.

Pressekontakt: info@urheber.info