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Diskurs

Dienstag, 25.04.2017

Presseerklärung der Initiative Urheberrecht zum „UNESCO-Welttag des Geistigen Eigentums“ am 26. April 2017

EU-Kommission und Europäisches Parlament haben in vielen Erklärungen die Bedeutung des Schaffens der Urheber*innen und ausübenden Künstler*innen* als Basis für die Entwicklung der Informationsgesellschaft hervorgehoben. Die Juncker-Kommission hat Vorschläge gemacht,...

EU-Kommission und Europäisches Parlament haben in vielen Erklärungen die Bedeutung des Schaffens der Urheber*innen und ausübenden Künstler*innen* als Basis für die Entwicklung der Informationsgesellschaft hervorgehoben. Die Juncker-Kommission hat Vorschläge gemacht, die u.a. auch dieses Ziel, wenn auch zunächst nur ansatzweise, verfolgen, die gerade vom EU-Parlament beraten werden. Die Initiative Urheberrecht hat zum EU-Urheberrechtspaket schon mehrfach Stellung bezogen, sie wird auch weiterhin in Deutschland und Europa für ein starkes, urheber- und künstlerfreundliches Recht und die Wertschätzung des Geistigen Eigentums kämpfen!

Seit September 2016 liegt ein Gesetzgebungspaket der EU-Kommission auf dem Tisch, das im Parlament in mehreren Ausschüssen diskutiert wird. Vor wenigen Tagen wurde der Bericht des Rechtssauschusses des Europäischen Parlaments veröffentlicht, der rund 1.500 (!) Änderungsanträge umfasst. Dies zeigt, welche Bedeutung die Parlamentarier dem Thema zumessen. Die Initiative Urheberrecht, die über ihre mehr als 35 Mitgliedsorganisationen rund 140.000 Urheber und ausübende Künstler vertritt, hat die Entwürfe der Kommission und die Stellungnahme des Rechtsausschusses kommentiert. Sie begrüßt, dass die deutschen Abgeordneten im EU-Parlament sich sehr engagieren und nahezu ausnahmslos weiterhin den Bestand des „Geistiges Eigentums“ schützen und seine Entwicklung in der digitalen Gesellschaft positiv begleiten wollen. Beides ist essentiell für eine demokratische Gesellschaft und eine funktionierende Kultur- und Medienwirtschaft. Wir unterstützen auch die Aktivitäten der Bundesregierung in dieser Frage und hoffen, dass die im deutschen Diskussionsprozess um das „Urhebervertragsrecht“ (am 24.12.2016 abgeschlossen) und um das „Urheber-Wissensgesellschaftsgesetz“ (derzeit in der Beratung) gewonnenen Erfahrungen positive Auswirkungen auf die Beratungen in der EU haben werden.

Schwerpunkte für die Initiative Urheberrecht im EU-Urheberrechtspaket sind:

  • Verbesserung des Zugangs zu legalen Angeboten – insbesondere für Bildung, Wissenschaft und Forschung: Die Initiative Urheberrecht unterstützt die Vereinfachung des Zugangs, wenn sichergestellt wird, dass die Eingriffe dem Dreistufentest entsprechen, also die Verwertungsinteressen der Berechtigten nicht über Gebühr einschränken. Zudem ist unbedingt erforderlich, dass Urheber und Rechteinhaber über gemeinsamen Verwertungsgesellschaften angemessen vergütet und die Nutzungen so dokumentiert werden, das eine gerechte Verteilung der Vergütungen ermöglicht wird. Bestehende Märkte sollten nicht angegriffen werden – denn nur funktionierende Märkte ermöglichen angemessene Honorare für die Kreativen.
  • Überbrückung des „Value-Gaps“: Wir begrüßen, dass die EU-Kommission erkannt hat, dass das sogenannte Value-Gap geschlossen werden muss: Bisher bleiben die Gewinne aus der Nutzung von Werken in digitalen Formaten überwiegend bei Plattformbetreibern und Netzen hängen, für die Schöpfer der genutzten Werke bleiben nur „Peanuts“. Der Vorschlag der EU versucht, die Interessen der Urheber, Künstler und der Kulturwirtschaft zu stärken und ihre Erlösbeteiligung zu sichern. Den Vorschlägen fehlt jedoch noch die Durchschlagskraft.
  • Regulierung der Plattformaktivitäten: Die Initiative Urheberrecht will im Interesse aller Werkschöpfer erreichen, dass möglichst viele Werke verbreitet werden können; um die unterschiedlichen Rechtssysteme bei der Film- und TV-Produktion auszugleichen, soll auf aufwendigen Rechteerwerb bei den Kreativen verzichtet werden: alle Urheber und ausübenden Künstler sollen bei jeder Nutzung von der verbreitenden Plattform kollektiv, wie bisher nur bei der Musik, über Verwertungsgesellschaften vergütet werden. Die Produzenten sollen auch weiterhin entscheiden, ob und wo die Werke genutzt werden.
  • User Generated Content: Der massenhafte Zugriff von Nutzern auf geschützte Werke zu privaten Zwecken soll nicht verboten werden. Wie beim bewährten System der Privatkopie gegen Vergütung („Fotokopiervergütung“) sollte aber ein System eingeführt werden, nach dem die Plattformen – die die Nutzung erst ermöglichen – eine Abgabe für diese Werknutzungen zahlen. Dadurch würde Frieden geschaffen zwischen Kreativen und Nutzern.
  • Urhebervertragliche Regelungen: Erstmals in der europäischen Gesetzgebung enthält das Paket Vorschläge zur Stärkung der Kreativen in Verträgen, um das Prinzip der angemessenen Vergütung der Urheber für jede Nutzung ihrer Werke durchsetzbar zu machen. Dieses Vorhaben unterstützen wir uneingeschränkt. Die Vorschläge gehen jedoch nicht weit genug. Die deutschen Regelungen des Urhebervertragsrecht sollten hier der Maßstab ein.
  • Verlinken und Framen – die Rechtsprechung des EuGH muss korrigiert werden: Mehrere EuGH-Entscheidungen der jüngsten Zeit haben die aktuelle Problematik der Verlinkung und des Framings offengelegt, weil sie die Kontrolle der Urheber und Rechtinhaber über die Nutzung ihrer Werke – und damit auch ihre Chancen, daraus Erlöse zu erzielen – drastisch reduziert haben. Diese Rechtsprechung entspricht nicht dem Ziel der EU, das Geistige Eigentum zu stärken oder zumindest nicht zu schwächen. Wir fordern eine Lösung, die zwar einfaches Verlinken für zulässig erklärt, aber ausschließt, dass Framing und andere Formen der kommerziellen Aneignung ohne Rechtseinräumung und Vergütung zur Regel werden.
  • Beteiligung der Verleger: Die Beteiligung der Verleger an Vergütungen, die Verwertungsgesellschaften erzielen, ist durch Urteile der jüngsten Zeit problematisiert worden; einige Mitgliedsstaaten haben bereits durch eigene Gesetzgebung die frühere Rechtslage wiederhergestellt. Angesicht der Tatsache, dass auch in Zukunft das System der Schrankenregelungen gegen Vergütung, verwaltet durch Verwertungsgesellschaften, bestehen bleiben und ausgebaut werden muss, ist es erforderlich, dass die EU Rechtssicherheit schafft: nicht durch Detailregelungen in Einzelfragen, sondern zukunftsfest und belastbar. Die gemeinsame Wahrnehmung von Ansprüchen durch Kulturunternehmen und Kreativen, möglichst in gemeinsamen Gesellschaften, ist eine starke Basis für die Sicherung der Vergütungen und eine verbraucherfreundliche Rechteverwaltung.

Die Initiative Urheberrecht hat zum EU-Urheberrechtspaket immer wieder Stellung bezogen, sie wird auch weiterhin in Deutschland und Europa für ein starkes, urheber- und künstlerfreundliches Recht kämpfen!

Weitergehende Informationen, Einschätzungen und Vorschläge sind hier zu finden:

https://www.urheber.info/diskurs/2017-02-03-urheberrechtspaket-der-eu-stellungnahme-der-ini-beschlossen

https://www.urheber.info/diskurs/2017-03-30-stellungnahme-der-initiative-urheberrecht-zum-comodini-bericht

Prof. Dr. Gerhard Pfennig, Sprecher der Initiative Urheberrecht

Berlin, 25. April 2017

Rückfragen:

Initiative Urheberrecht | Katharina Uppenbrink |Geschäftsführung

Mohrenstraße 63 |D-10117 Berlin

+49 (0) 30 2091 5807 | +49 (0)160 90 95 40 16

katharina.uppenbrink@urheber.info | www.urheber.info

* Im Folgenden wird der besseren Lesbarkeit wegen nur die männliche Form verwendet.

170425_pm-iniurheberrecht_welttaggeistigeseigentum2017.pdf (pdf, 383.5 KB)

Pressekontakt: info@urheber.info