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Diskurs

Dienstag, 28.02.2017

Urhebervertragsrecht in Kraft getreten

Die Reform des Urhebervertragsrechts ist am 1. März 2017 in Kraft getreten. „Mit dem Urhebervertragsrecht reformieren wir das Fundament unserer Kultur- und Kreativwirtschaft. Wir stärken die Kreativen im Land. Urheber und ausübende Künstler werden für ihre Leistungen künftig ...

Die Reform des Urhebervertragsrechts ist am 1. März 2017 in Kraft getreten.
„Mit dem Urhebervertragsrecht reformieren wir das Fundament unserer Kultur- und Kreativwirtschaft. Wir stärken die Kreativen im Land. Urheber und ausübende Künstler werden für ihre Leistungen künftig fairer bezahlt. Ihr Anspruch auf eine angemessene Vergütung steht bislang zwar im Gesetz, ist aber viel zu selten Wirklichkeit. Unsere Reform hilft den Kreativen, ihre Ansprüche auch durchzusetzen“, erklärte Bundesjustizminister Heiko Maas.
Deutliche Kritik an der Gesetzesnovelle ist hingegen von den Journalistengewerkschaften DJV und dju in ver.di und der Initiative Urheberrecht geübt worden (siehe News vom 16. Dezember 2016. Ihr Befürchtungen haben sich bestätigt. so sind einen Tag vor dem Inkrafttreten die Gemeinsamen Vergütungsregeln (GRV) für freie hauptberufliche Journalistinnen und Journalisten an Tageszeitungen durch den Bundesverband Deutscher Zeitungsverleger (BDZV) gekündigt worden (siehe News vom 28. Februar 2017).

Pressekontakt: info@urheber.info