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Diskurs

Freitag, 29.04.2016

Bundestag beschließt VGG und Entschließung zur Verlagsbeteiligung

Der Bundestag hat das VG-Richtlinie-Umsetzungsgesetz und den Entschließungsantrag zur Verlagsbeteiligung an den Ausschüttungen der Verwertungsgesellschaften mit den Stimmen der Koalitionsfraktionen beschlossen. Das neue Verwertungsgesellschaftengesetz (VGG) wird in Kürze – am ...

Der Bundestag hat das VG-Richtlinie-Umsetzungsgesetz und den Entschließungsantrag zur Verlagsbeteiligung an den Ausschüttungen der Verwertungsgesellschaften mit den Stimmen der Koalitionsfraktionen beschlossen. Das neue Verwertungsgesellschaftengesetz (VGG) wird in Kürze – am Tag nach seiner Verkündung – in Kraft treten.
In der Bundestagsdebatte spielte die Entschließung „Beteiligung von Verlegern an gesetzlichen Vergütungsansprüchen erhalten“ (siehe News vom 26. April 2016) eine große Rolle, berichtet bundestag.de. Volker Ulrich (CDU/CSU) verwies auf die wichtige Rolle der Verlage, ohne die manche Autoren keinen Zugang zum Markt bekommen könnten. Auch Renate Künast (Bündnis 90/Die Grünen) plädierte für eine politische Reaktion auf die Reprobel-Entscheidung des EuGH (siehe News vom 12. November 2015) und das BGH-Urteil zur Verlegerbeteiligung (siehe News vom 21. April 2016), da durch sie vor allem kleinere Verlage von Insolvenz bedroht seien. Man müsse aber eine Beteiligung der Verlage so gestalten, dass sie nicht auf Kosten der Urheber gehe. Dem trage der Entschließungsantrag nicht Rechnung.
Die Entschließung des Bundestages, die mit den Stimmen der Koalitionsfraktionen gegen die Stimmen der Fraktion Die Linke bei Enthaltung der Grünen beschlossen wurde, hat die VG Wort in einer Pressemitteilung begrüßt. Es sein zwar zu bedauern, dass die zentrale Frage der Beteiligung der Verlage an den Ausschüttungen nicht durch das VGG geregelt werde, doch werde in der Entschließung sehr klar zum Ausdruck gebracht hat, dass alle verfügbaren Möglichkeiten genutzt werden sollen, um eine gemeinsame Rechtewahrnehmung von Autoren und Verlagen in einer Verwertungsgesellschaft auch in Zukunft weiter zu ermöglichen. So werde im Ergebnis die Bundesregierung aufgefordert, „eine nationale Regelung zur Verlegerbeteiligung zu prüfen und gegebenenfalls zeitnah entsprechende Vorschläge vorzulegen“ und die Europäische Kommission gebeten, „schnellstmöglich einen Gesetzgebungsvorschlag vorzulegen, auf dessen Grundlage Verleger europaweit an den gesetzlichen Vergütungsansprüchen beteiligt werden können.“
Zur Debatte und Beschlussfassung stand vor allem der Regierungsentwurf eines Gesetzes zur Neuordnung des Rechtsrahmens für die Tätigkeit von Verwertungsgesellschaften (BT-Drs. 18/7223), den die Bundesregierung im November 2015 beschlossen hatte (siehe News vom 11. November 2015 ). Mit dem Verwertungsgesellschaftengesetz soll die EU-Richtlinie 2014/26/EU zur kollektiven Rechtewahrnehmung und Online-Musik in nationales Recht umgesetzt werden (siehe News vom 10. April 2014).
Durch die Beschlussempfehlung des Rechtsausschusses (BT-Drs. 18/8268) gibt es Änderungen in Bezug auf Regelungen zu Gesamtverträgen und zur Anlagepolitik. Auch die Sicherheitsleistung soll jetzt nur noch greifen, wenn nicht bereits „angemessene Teilleistungen“ erbracht sind und das „Sicherungsbedürfnis der Rechtsinhaber“ hoch ist. Im Zweifellsfall müsste die Schiedsstelle beim Deutschen Patent- und Markenamt darüber entscheiden. Außerdem sollen die Verwertungsgesellschaften selbst regeln können, wie sie Mitglieder an ihren Mitgliederversammlungen „zusätzlich“ in elektronischer Form beteiligen können.
In der Debatte betonte Christian Flisek (SPD) die wichtige Rolle der Verwertungsgesellschaften für die Kreativwirtschaft. Die 13 deutschen Verwertungsgesellschaften hätten 2013 mehr als 1,3 Milliarden Euro eingesammelt, trug Flisek laut bundestag.de. Die Koalition habe die erforderliche Umsetzung der EU-Richtlinie dazu genutzt, um das Recht der Verwertungsgesellschaften auf eine komplett neue Grundlage zu stellen. Die Neuregelung solle auch die bisher oft langwierigen Rechtsstreitigkeiten zwischen Geräteindustrie und Verwertungsgesellschaften zulasten der Urheber vermeiden oder verkürzen helfen. Durch den Gesetzentwurf zementiere „den Zustand von vordemokratischen Regeln“, sagte hingegen Harald Petzold (Die Linke). So gebe es bei der Verwertungsgesellschaft GEMA ein „Drei-Klassen-Wahlrecht“, das kleine Künstler benachteilige.
Ein Entschließungsantrag (BT-Drs. 18/8269), der nur die Stimmen der Grünen bekam und von den Koalitionsfraktionen abgelehnt wurde, forderte unter anderem, Verwertungsgesellschaften in unterschiedlichen Rechtsformen zu ermöglichen, auch als Genossenschaften. Renate Künast sagte zur Begründung, es solle ein Wettbewerb zwischen Verwertungsgesellschaften möglich werden. Der Gesetzentwurf in der vom Rechtsausschuss geänderten Fassung wurde schließlich mit den Stimmen der Koalitionsfraktionen bei Enthaltung der Oppositionsfraktionen angenommen.
In ihrer Stellungnahme begrüßt die VG Wort das neue VGG „im Grundsatz“. Die Vorgaben der EU-Richtlinie würden „im Wesentlichen sinnvoll umsetzt“. Bemängelt wird die „Vielzahl von neuen Verpflichtungen“, „die den Verwaltungsaufwand und die damit verbundenen Kosten zu Lasten der Ausschüttung deutliche erhöhen werden“. Abzuwarten bleibe, „inwieweit sich die neue und grundsätzlich sehr sinnvolle Möglichkeit für die Verwertungsgesellschaften, in streitigen Verfahren über die Gerätevergütung die Anordnung einer Sicherheitsleistung bei der Schiedsstelle zu beantragen, in der Praxis bewährt.“

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