Direkt zum Inhalt springen

Diskurs

Dienstag, 26.04.2016

Verlegerbeteiligung: Bundestagsantrag von CDU/CSU und SPD

Die Fraktionen von CDU/CSU und SPD haben in die Bundestagsausschüsse für Recht und Verbraucherschutz sowie Kultur und Medien den Antrag für eine Entschließung des Bundestags „Beteiligung von Verlegern an gesetzlichen Vergütungsansprüchen erhalten“. Der Antrag soll in beiden Au...

Die Fraktionen von CDU/CSU und SPD haben in die Bundestagsausschüsse für Recht und Verbraucherschutz sowie Kultur und Medien den Antrag für eine Entschließung des Bundestags „Beteiligung von Verlegern an gesetzlichen Vergütungsansprüchen erhalten“. Der Antrag soll in beiden Ausschüssen am 27. April 2016 im Zusammenhang mit dem VG-Gesetz beraten und beschlossen werden.
In dem bisher nicht veröffentlichtem Antrag vom 22. April wird Bezug genommen auf die Entscheidung des Bundesgerichtshofs, „dass die VG Wort nicht berechtigt ist, einen pauschalen Betrag in Höhe von grundsätzlich der Hälfte ihrer Einnahmen an Verlage auszuzahlen“ (siehe News vom 21. April 2016). Der Deutsche Bundestag nimmt diese Entscheidungen zur Verlegerbeteiligung an gesetzlichen Vergütungsansprüchen „mit Sorge zur Kenntnis“, heißt es in dem Antrag. Er begrüßt daher die Initiative der Bundesregierung, die sich auf EU-Ebene bereits für die erforderlichen Änderungen des europäischen Rechtsrahmens ausgesprochen hat (siehe News vom 22. Februar 2016).
„Auch auf nationaler Ebene sollten alle verfügbaren Möglichkeiten genutzt werden, um die gemeinsame Rechtewahrnehmung von Autoren und Verlegern in gemeinsamen Verwertungsgesellschaften für die Zukunft weiter zu ermöglichen“, heißt es weiter. „Falls eine solche Regelung in Betracht kommt, könnte diese zeitnah im Rahmen der in Kürze anstehenden Beratungen über die Reform des Urhebervertragsrechts umgesetzt werden.“ Und weiter: „Der Deutsche Bundestag fordert die Bundesregierung vor diesem Hintergrund auf, zu prüfen, ob eine nationale Regelung zur Verlegerbeteiligung insbesondere an den Einnahmen der Verwertungsgesellschaften aus der gesetzlichen Privatkopievergütung in Betracht kommt, und gegebenenfalls zeitnah entsprechende Vorschläge vorzulegen.

Pressekontakt: info@urheber.info