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Diskurs

Dienstag, 26.01.2016

Ini Urheberrecht nimmt Stellung zu den TTIP-Verhandlungen

Update | Im Mai 2014 hatte die Initiative Urheberrecht Stellung zu den TTIP-Verhandlungen bezogen. Die Initiative Urheberrecht lehnt den Abschluss des TTIP-Abkommens nicht grundsätzlich ab, sieht im bisherigen Prozess aber große Defizite, die dringend behoben ...

Update | Im Mai 2014 hatte die Initiative Urheberrecht Stellung zu den TTIP-Verhandlungen bezogen. Die Initiative Urheberrecht lehnt den Abschluss des TTIP-Abkommens nicht grundsätzlich ab, sieht im bisherigen Prozess aber große Defizite, die dringend behoben werden müssen. Nun wurde die Stellungnahme vom 21. Mai 2014 aktualisiert:

Stellungnahme der Initiative Urheberrecht
zu den Verhandlungen von EU und USA
zur Vereinbarung eines Abkommens über eine
Transatlantische Handels- und Investitionspartnerschaft (TTIP)

Die Initiative Urheberrecht vertritt die urheberrechtlichen Interessen der Mitglieder von 37 Organisationen, Verbänden und Gewerkschaften der Kulturschaffenden und verfolgt deshalb die Diskussion um TTIP mit größtem Interesse: Dieses Abkommen wird nach unserer Wahrnehmung große Bedeutung für den zukünftigen Stellenwert der Kultur und insbesondere für das Urheberrecht im Verhältnis EU / USA haben.
Die Initiative Urheberrecht lehnt den Abschluss eines derartigen Abkommens, das von vielen Sparten der Wirtschaft offensichtlich gewünscht wird, nicht grundsätzlich ab, wir sehen im bisherigen Prozess aber große Defizite, die dringend behoben werden müssen.

1. Transparenz herstellen

Die Initiative Urheberrecht fordert die Vertragsparteien seit Beginn der Verhandlungen auf, volle Transparenz herzustellen: über die Kompetenzen der Verhandlungsparteien, über die einzelnen Verhandlungsgegenstände, über die Auswirkungen der Verhandlungen auf die Kultur in den EU-Mitgliedstaaten, auf die Situation der Kulturschaffenden und der Kulturwirtschaft insgesamt, vor allem aber vor und nach den Verhandlungsrunden über den Verhandlungsstand. Trotz vieler Bekundungen, die Transparenz zu verbessern, kann man keinen qualitativen Fortschritt feststellen.
Wir weisen darauf hin, dass es sich bei allen Aussagen zu dem erwarteten Zugewinn an Arbeitsplätzen bzw. wirtschaftlichem Wachstum um reine Spekulationen handelt, die außerdem die möglichen Auswirkungen des Abkommens auf den Kulturbereich vollständig außer Betracht lassen.

2. Kein Abkommen ohne Mitwirkung der Parlamente und Regierungen

Die Initiative Urheberrecht vertritt wie der Bundesminister für Wirtschaft den Standpunkt, dass es sich bei TTIP um ein Abkommen handelt, dass vor Abschluss der Zustimmung der EU-Mitgliedsstaaten und ihrer Parlamente bedarf („gemischtes Abkommen“), wenn nicht sogar um ein „doppelt gemischtes Abkommen“, bei dem die Bundesregierung auch auf die Zustimmung der Bundesländer angewiesen ist. Hier scheint bei der Bundesregierung inzwischen Konsens zu bestehen, dass dies beachtet werden muss.
Dies ist auch unabweisbar, denn das Abkommen wird tief in die Lebensverhältnisse der Staaten eingreifen und bedarf zu seiner demokratischen Legitimation daher der Zustimmung der Parlamente und Regierungen.

3. Investitionsschutz

Den TTIP-Verhandlungen liegt die Vorstellung zugrunde, dass Investoren, die ihre Interessen verletzt sehen, die Möglichkeit bekommen, Schiedsgerichte anzurufen. Dass solche privaten Schiedsgerichte, die geheim tagen und nicht überprüfbare Sprüche fällen, an die Stelle staatlicher Gerichte in den USA, der EU und der Mitgliedsstaaten treten sollen, widerspricht unserem Rechtsstaatsdenken.
Wir nehmen zur Kenntnis, dass die EU in diesem Punkt umgedacht hat und unter anderem dem deutschen Drängen nach mehr Transparenz in den Verfahren und einer juristischen Verfestigung der Schiedsgerichte in Form von quasi ordentlichen internationalen Gerichten nachzugeben scheint.

4. Kultur

Im EU-Vertrag in der Fassung von Lissabon ist die freiheitliche und unantastbare Stellung der Kultur nicht nur in Deutschland, sondern in der gesamten EU garantiert. Die meisten EU-Staaten sind durch ihre Verfassungen zur Förderung der Kultur verpflichtet. Dies ist auch die Auffassung der Bundesregierung, die der Bundesminister für Wirtschaft am und die Staatsministerin für Kultur und Medien bekräftigt haben.
In den uns bekannten Unterlagen zum TTIP wird das Thema Kultur jedoch nicht und die kulturelle Vielfalt nur am Rande adressiert – lediglich „audiovisuelle Dienstleistungen“ sollen von den Verhandlungen ausgenommen werden. Eine Begriffsbestimmung dazu wird noch gesucht. Das halten wir für ein schlechtes Zeichen, denn in vielen anderen Freihandelsabkommen sind in der Vergangenheit zumindest Teilbereiche der Kulturwirtschaft Verhandlungsgegenstand geworden. Auch die Ergebnisse der „CETA-Verhandlungen“ können hier nicht als gutes Beispiel dienen.
Wir plädieren deshalb mit vielen anderen dafür, eine klarstellende und eindeutige „Bereichsausnahme“ in die Präambel des Vertrags aufzunehmen, die die Unterschiedlichkeit des Stellenwerts der Kultur und ihrer Förderung auf beiden Seiten des Atlantiks eindeutig feststellt und als nicht harmonisierbar von den Vereinbarungen des TTIP ausnimmt. Nur so ist zu verhindern, dass im Kleingedruckten eines künftigen TTIP-Vertrages Regelungen festgehalten werden, die negative Auswirkungen auf die in der Verfassung garantierten Freiheitsgarantien und die nationalen Systeme der Kulturförderung haben.

5. Urheberrecht

Für die Initiative Urheberrecht und die kreativen Menschen in Deutschland spielt das Urheberrecht als „Arbeitsrecht der kreativen Menschen“ eine besondere Rolle. Auch in diesem Regelungsbereich, bestehen fundamentale Unterschiede zwischen den USA und EU-Europa, insbesondere was die rechtliche Position des einzelnen Urhebers / der einzelnen Urheberin angeht.
Uns ist wichtig, dass die Bedeutung des Urheberrechts für die schöpferischen Menschen in den Vertragsstaaten in dem zu verhandelnden Vertrag hervorgehoben wird. Es ist dabei selbstverständlich, dass das Abkommen die in den internationalen Verträgen im Rahmen der WIPO und durch die Harmonisierungen in der EU erreichten Standards nicht in Frage stellen. Dies zumindest scheint inzwischen auch Verhandlungsstand zu sein, allerdings gibt es keine Unterlagen über weitergehende Überlegungen der Vertragsparteien.
Wir müssen nämlich befürchten, dass die USA ein Interesse haben, ihr anderes, den Unternehmer in den Vordergrund stellendes System zum Bestandteil des Vertrags zu machen.
Die Befürchtung wird dadurch verstärkt, dass auch in wichtigen Arbeitsbereichen der EU-Kommission, insbesondere unter dem Stichwort „Digitale Agenda“, Bestrebungen verfolgt werden, den Content, also die Werke und Leistungen der Urheber und ausübenden Künstler, leichter „handhabbar“ zu machen. Zwar wird der Stellung der Urheber und ihrer wirtschaftlichen Situation in Europa inzwischen große Bedeutung zugewiesen, die Position der USA kennen wir nicht.
Die Initiative Urheberrecht begrüßt deshalb die Aussagen der Staatsministerin für Kultur und Medien sowie des Bundesministers für Wirtschaft, die die hohe Bedeutung des Urheberrechts auch im Zusammenhang mit dem TTIP unterstrichen haben und dies sogar in gemeinsamen Papieren mit der zuständigen französischen Ministerin bekräftigt haben. Ob diese Positionen im Verhandlungsprozess letztlich zum Tragen kommen, wird sich zeigen müssen.

6. Regulatorische Zusammenarbeit

Gegenüber der „Regulatorischen Zusammenarbeit“ haben wir die größten Bedenken, soweit überhaupt klar ist, was die Vertragsparteien darunter verstehen. Hier wird das Tor geöffnet für jede Art von „Nachbesserung“ des Abkommens, sprich seiner Anpassung an die Entwicklung der Bedürfnisse der Industrien unter Ausschaltung demokratischer Prozesse. So unklar dieser Begriff sich darstellt, muss er stärkstes Misstrauen wecken.
Wir sehen deshalb unter Bezugnahme auf das Vorhergesagte diesem Kapitel des geplanten Vertrags mit allergrößter Skepsis entgegen.

7. Vertrauen wieder herstellen

Neben der Initiative Urheberrecht haben viele andere gesellschaftliche Gruppen ihre Anforderungen an den Vertrag und ihre Kritik am Verhandlungsprozess formuliert. Wenn es den Verhandlungspartnern nach dem bisherigen Verlauf der Verhandlungen nicht gelingt, unter Hinweis auf eindeutige Ergebnisse, die die Bedenken der Bürger in Europa widerlegen, deren Vertrauen und insbesondere das Vertrauen der kreativen Menschen, für die wir sprechen, zu gewinnen, darf dieses Abkommen nicht zu Stande kommen: Eine zunehmend stärker werdende Zahl von Bürgern wird einem Abschluss widersprechen und den Vertrag letztlich zu Fall bringen.

Berlin, 25. Januar 2016

Prof. Dr. Gerhard Pfennig
Sprecher der Initiative Urheberrecht

ini-urheberrecht-stellungnahme-ttip-2016-01.25.pdf (pdf, 204.33 KB)

Pressekontakt: info@urheber.info