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Diskurs

Mittwoch, 22.04.2015

Forderungen zum Welttag des Urheberrechts 2015

Zum 23. April 2015, dem 20. Internationalen Welttag des Buches und des Urheberrechts, hat die Initiative Urheberrecht die über ihre mehr als 35 Mitgliedsorganisationen rund 140.000 UrheberInnen und ausübende KünstlerInnen vertritt, ihre aktuelle Forderungen öffentlich präsenti...

Zum 23. April 2015, dem 20. Internationalen Welttag des Buches und des Urheberrechts, hat die Initiative Urheberrecht die über ihre mehr als 35 Mitgliedsorganisationen rund 140.000 UrheberInnen und ausübende KünstlerInnen vertritt, ihre aktuelle Forderungen öffentlich präsentiert.

I. Gesetzesnovellierungen in Deutschland

1. Private Vervielfältigung

Das Abgabensystem in Deutschland muss so reformiert werden, wie die Koalitionsvereinbarung es vorsieht.
In den Mitgliedsstaaten der EU müssen, wo erforderlich, die bestehenden Systeme verbessert werden. Wünschenswert wäre eine Harmonisierung, es muss in allen Staaten einheitliche Standards geben, damit keine weitere Diskriminierung der Wirtschaft bzw. der Berechtigten möglich ist.

2. Urhebervertragsrecht

Das deutsche Recht sollte entsprechend der Koalitionsvereinbarung verbessert werden.
Erforderlich ist die Stärkung der Position der Urheber und Künstler in Vertragsverhandlungen, um dem Zwang von Buy-out-Verträgen besser widerstehen zu können. Darüber hinaus muss die Möglichkeit von Verbandsklagen eröffnet werden, wenn Vereinbarungen über Vergütungsregeln nicht eingehalten werden. Wenn Schlichtungsverhandlungen scheitern, weil die Parteien sich nicht einigen wollen oder können, sollte zukünftig die Möglichkeit bestehen, ein Gericht anzurufen, dass die Vereinbarung feststellt.
Das Urhebervertragsrecht ist auch auf europäischer Ebene als Regelungsthema erkannt worden; die nationalen Gesetze müssen analysiert, die besten Beispiele aufgegriffen und als Vorlage für eine EU-weite Regelung genutzt werden.
Besonders wichtig ist dies für die Branchen Film, Fernsehen (vor allem privat organisiertes TV), Presse und Buch. Wenn eine Reform nicht erfolgt, bestimmen auch weiterhin ausschließlich die Verleger und Produzenten über die Verwertung der Werke. Weniger schwierig ist die Situation in der Musikbranche, weil dort starke Verwertungsgesellschaften existieren, die wesentliche Rechte kollektiv verwalten.

3. Reform des Rechts der Verwertungsgesellschaften

Erforderlich ist die Stärkung der europäischen Verwertungsgesellschaften mit dem Ziel, die zentrale Rechteverwaltung durch One-Stop-Shops in allen Sparten (auch Film und Bild / Kunst) zu erleichtern. Die Rechte der Mitglieder der Verwertungsgesellschaften sollten gestärkt werden.
In Deutschland hat das BMJV bereits mit den erforderlichen Schritten zur Umsetzung der VG-Richtlinie der EU begonnen.
Wichtig ist gleichzeitig die Kontrolle privat organisierter internationaler Rechteverwaltungsorganisationen bzw. -agenturen, die nach den VG-Regeln reguliert werden müssen. Auch sie sollten den Transparenzanforderungen, die an VGs gerichtet werden, entsprechen. Ebenso muss ihr Tarifverhalten kontrollierbar sein, um unfairen Wettbewerb auszuschließen.

II. Weitere urheberrechtliche und medienpolitische Ziele in Deutschland und der EU

4. Angemessene Vergütung der Urheber und ausübenden Künstler

Die Vergütung insbesondere der feststellbaren lizenzierten digitalen Nutzungen von Werken europäischer Urheber muss europaweit gesichert werden. Dies gilt vor allem, wenn die Verbreitung von Werken zukünftig erleichtert wird.
Erforderlich ist ferner die Konzipierung und europaweite Einführung eines Abgabesystems, auf dessen Grundlage Intermediäre – z.B. Google – die Urheber und ausübenden Künstler für Nutzungen ihrer Werke durch Dritte zu privaten Zwecken auf ihren Plattformen entschädigen.
Weiter erforderlich ist die Einführung einer Pauschalabgabe auf die Weiterleitung von Content durch Datennetze: zum einen, um die Nachteile, die sich aus den Haftungsprivilegien der Netzbetreiber für die Rechteinhaber ergeben, zu kompensieren und zum anderen zur Garantie der angemessenen Vergütung für die Fälle, in denen die individuelle Lizenzierung nicht durchführbar ist.
Die Verteilungsstruktur kann in Anlehnung an die Verteilung der Privatkopie durch Verwertungsgesellschaften organisiert werden.
Wir begrüßen ausdrücklich, dass anlässlich der jüngsten deutsch-französischen gemeinsamen Kabinettssitzung eine Erklärung zum Urheberrecht unterzeichnet wurde, die den Willen ausdrückt, auch in Brüssel stärker gemeinsam aufzutreten und auf die Arbeit der Kommission Einfluss zu nehmen

5. TTIP

Die Europäische Urheberrechtsposition muss auf der Grundlage der WIPO-Standards und der geltenden Richtlinien gesichert werden, amerikanische Urheberrechtsstandards („work made for hire“) dürfen keinen Eingang finden.
Vergütungssysteme für zulässige private Offline- und Online-Nutzungen sollten auch in den USA Anwendung finden, um sicher zu stellen, dass europäische Urheber, ausübende Künstler und Produzenten in den USA ebenso vergütet werden wie schon derzeit die US-Rechtinhaber in Europa.
Geprüft werden müssen auch mögliche Auswirkungen der geplanten Freihandelsregelungen auf die Kulturwirtschaft einschließlich ihrer Entwicklungsperspektiven.
Die Regelungskompetenz der EU und der Mitgliedsstaaten insbesondere in den Bereichen Medien- und Telekommunikationsrecht und -regulierung im Interesse des Gemeinwohls muss auch in Zukunft erhalten bleiben.

6. Digitale Agenda der EU / „Europäischer Urheberrechtstitel“

Die Harmonisierung des Urheberrechts in Europa ist größtenteils erfolgt, nur wenige Punkte müssen noch angeglichen werden. Ein einheitliches europäisches Urheberrecht ist nicht erforderlich – die Gefahr ist groß, dass auf niedrigstem Niveau harmonisiert wird.
Im Rahmen der Umsetzung der Digitalen Agenda der Bundesregierung muss geprüft werden, in welchem Umfang die Richtlinie zur Harmonisierung des Urheberrechts in der Informationsgesellschaft (Infosoc-RL von 2001) ergänzt werden muss.

forderungen-welttag-des-urheberrechts-2015.pdf (pdf, 77.63 KB)

Pressekontakt: info@urheber.info