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Diskurs

Montag, 04.08.2014

Leistungsschutzrecht: Yahoo zieht vors Verfassungsgericht

Der Suchmaschinenbetreiber Yahoo hat beim Bundesverfassungsgericht Beschwerde gegen das Leistungsschutzrecht für Presseverleger eingereicht – offenbar eine Reaktion auf die Klage der VG Media. Die Verwertungsgesellschaft Media hatte sich vor gut einem Monat an die „Schiedsst...

Der Suchmaschinenbetreiber Yahoo hat beim Bundesverfassungsgericht Beschwerde gegen das Leistungsschutzrecht für Presseverleger eingereicht – offenbar eine Reaktion auf die Klage der VG Media.
Die Verwertungsgesellschaft Media hatte sich vor gut einem Monat an die „Schiedsstelle des Deutschen Patent- und Markenamtes als erster zivilrechtlicher Instanz” gewandt, um gegen Yahoo und 1&1 die „Zahlung einer angemessenen Vergütung für die Verwertung der Presseleistungsschutzrechte der Verleger” rechtlich durchzusetzen (siehe News vom 2. Juli 2014 ). Davor hatte die VG Media denselben Schritt erstmals gegen Internetkonzern Google eingeleitet (siehe News vom 18. Juni 2014).
Nun holt Yahoo zum Gegenschlag aus. Der US-Internetkonzern ist der Ansicht, „dass das Leistungsschutzrecht eine verfassungswidrige Beschränkung der Informationsfreiheit der Internetnutzer darstellt, da eine gezielte Informationserlangung im Internet ohne die Hilfe von Suchmaschinen nicht denkbar ist", erklärt Helge Huffmann, Leiter der Rechtsabteilung von Yahoo Deutschland, in einer Pressemitteilung. Am 31. Juli habe das Unternehmen deshalb „Verfassungsbeschwerde beim Bundesverfassungsgericht eingereicht, die die Verfassungsmäßigkeit des in den §§ 87f, 87g Urheberrechtsgesetz geregelten Leistungsschutzrechts der Presseverleger in Frage stellt.” Yahoo halte das Leistungsschutzrecht mit der im Grundgesetz garantierten Pressefreiheit (Art. 5 GG), ferner der Berufsfreiheit (Art. 12 GG) und dem Gleichheitsgrundsatz (Art. 3 GG) für unvereinbar."
Das Leistungsschutzrecht zwinge Suchmaschinenbetreiber und News-Aggregatoren in Deutschland, für die Verwendung von mehr als „einzelnen Wörtern" oder „kleinsten Textausschnitten" aus Presseerzeugnissen die Zustimmung der Verlage einzuholen und Lizenzgebühren zu zahlen. „Aufgrund der Unbestimmtheit des Gesetzes und der dadurch entstandenen Rechtsunsicherheit fühlten wir uns gezwungen, die Gestaltung unserer Suchergebnisse in der deutschen Nachrichtensuche zu ändern”, so Huffmann.
Zudem sieht sich Yahoo in einer Doppelrolle, weil es neben seinen Suchmaschinen auch über ein großes redaktionelles Angebot verfüge und damit Presseverleger im Sinne des Leistungsschutzrechts sei. Generell entstünden durch das Leistungsschutzrecht Rechtsunsicherheiten, weil es zu unbestimmt sei, schreibt der Yahoo-Justiziar.

Pressekontakt: info@urheber.info