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Diskurs

Mittwoch, 09.07.2014

Justizministerium will Schrankenregelung entfristen

Das Bundesjustizministerium will die Schrankenregelung in § 52a Urheberrechtsgesetz zugunsten von Wissenschaft und Unterricht entfristen. Das wird in einem Bericht zu § 52a UrhG vorgeschlagen, den das Bundesministerium für Justiz und Verbraucherschutz am 30. Juni 2014 den Bu...

Das Bundesjustizministerium will die Schrankenregelung in § 52a Urheberrechtsgesetz zugunsten von Wissenschaft und Unterricht entfristen.
Das wird in einem Bericht zu § 52a UrhG vorgeschlagen, den das Bundesministerium für Justiz und Verbraucherschutz am 30. Juni 2014 den Bundestagsausschuss für Bildung und Forschung und dem Rechtsausschuss vorgelegt hat, informiert der CDU-Abgeordnete Tankred Schipanski auf seiner Homepage. Die Schrankenregelung, die es ermöglicht, dass urheberrechtlich geschützte Inhalte unter bestimmten Voraussetzungen für Unterrichts- und Forschungszwecke in Intranets von Schulen und Hochschulen eingespeist und einem bestimmten Personenkreis zugänglich gemacht werden, war 2003 im „Zweiten Korb” eingeführt worden. Ihre Befristung in § 137 k UrhG war mehrfach verlängert worden.
Nun will Bundesjustizminister Heiko Maas diesen Paragrafen streichen, berichtet das Internetrechtsportal iRights.info, dem der Bericht des BMJV vorliegt. Dabei bezieht sich das Justizministerium auch auf zwei Entscheidungen des Bundesgerichtshofs. Zuletzt hatte der BGH am 28. November 2013 über die Auslegung des § 52a UrhG entschieden (siehe News vom 29. November 2013). „Beide Urteile des BGH bestätigen, dass die geltende Regelung des § 52a UrhG einen angemessenen Ausgleich zwischen den Interessen der Beteiligten darstellt. Gründe, die für eine inhaltliche Veränderung des § 52a UrhG sprächen, gehen aus den Urteilen nicht hervor“, zitiert iRights.info aus dem BMJV-Bericht.

Pressekontakt: info@urheber.info