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Diskurs

Freitag, 02.05.2014

Diskussion um Schranke für Bildung und Wissenschaft

In die Diskussion um eine Urheberrechtsreform zugunsten von Wissenschaft und Bildung kommt Bewegung. Im Mittelpunkt steht derzeit die Schaffung einer „Bildungs- und Wissenschaftsschranke” und die E-Book-Leihe. Die Juristische Fakultät der Humboldt-Universität zu Berlin verans...

In die Diskussion um eine Urheberrechtsreform zugunsten von Wissenschaft und Bildung kommt Bewegung. Im Mittelpunkt steht derzeit die Schaffung einer „Bildungs- und Wissenschaftsschranke” und die E-Book-Leihe.
Die Juristische Fakultät der Humboldt-Universität zu Berlin veranstaltet am 9. Mai eine Tagung zum Thema „Allgemeine Bildungs- und Wissenschaftsschranke” (Programm als PDF). Die Einführung einer „Bildungs- und Wissenschaftsschranke” hatte die große Koalition in ihrem Koalitionsvertrag in Aussicht gestellt um „den wichtigen Belangen von Wissenschaft, Forschung und Bildung stärker Rechnung zu tragen” (siehe News vom 27.11.2013).
Katharina de la Durantaye von der Humboldt-Universität hatte dazu Ende März eine Untersuchung (Download als PDF) veröffentlicht, in der die Professorin das Modell einer „allgemeinen Bildungs- und Wissenschaftsschranke mit Regelbeispielen“ befürwortet. Während einer eintägigen Konferenz diskutieren nun Vertreter aus Politik und Rechtswissenschaft wie auch des Bibliotheks- und Archivwesens darüber, ob und wie die Vorschläge umgesetzt werden könnten. Zu den Referentinnen und Rednern gehören Ministerialrat Frithjof Maennel vom Bundesministerium für Bildung und Forschung und Irene Pakuscher, Leiterin des Referats Urheber- und Verlagsrecht beim Bundesministerium der Justiz wie auch Silke von Lewinski vom Max-Planck-Institut für Innovation und Wettbewerb, Thomas Pflüger als Vertreter der Kultusministerkonferenz, Christian Sprang vom Börsenverein, Robert Staats von der VG Wort, Rainer Kuhlen vom Aktionsbündnis „Urheberrecht für Bildung und Wissenschaft“ wie auch Eric Steinhauer von der Universitätsbibliothek Hagen.
Ein weiteres Diskussionsthema zur Urheberrechtsreform ist die E-Book-Leihe. Anlässlich des Welttags des Buches und des Urheberrechts am 23. April hatte der Deutsche Bibliotheksverband (dbv) den Gesetzgeber aufgefordert, sich für die rechtliche Gleichstellung von E-Books und gedruckten Büchern einzusetzen. Die Vertreter der Bibliotheken fordern die „Ausweitung des Erschöpfungsgrundsatzes und des Verbreitungsrechtes im Urheberrecht” und „die entsprechende Ausweitung der Bibliothekstantieme auf elektronische Medien”.
Schon im Vorfeld hatte sich der Verleger-Ausschuss des Börsenvereins des Deutschen Buchhandels stattdessen für „Lizenzen statt Regulierung” ausgesprochen. Er sieht in der dbv-Forderung eine Gefährdung für die Entwicklung des E-Book-Markts und insbesondere für die Entstehung nachhaltiger E-Book-Geschäftsmodelle. Auch der Verband Deutscher Schriftsteller (VS) in ver.di kritisiert die aktuelle Bibliotheken-Kampagne. Die Behauptung, durch das geltende Urheberrecht würde der Kernauftrag der Bibliotheken, Bildung und Information zu einfachen und kostengünstigen Bedingungen zu ermöglichen, unterlaufen, sei „irreführend, enttäuschend und wenig zielführend”.

Pressekontakt: info@urheber.info