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Diskurs

Mittwoch, 12.02.2014

EuGH: Hyperlinks kein Verstoß gegen das Urheberrecht

Hyperlinks zu frei zugänglichen Zeitungsartikeln im Internet verstoßen nicht gegen das Urheberrecht. Das hat der Europäische Gerichtshof entschieden. In der Rechtssache Svensson ./. Retriever Sverige AB urteilte der EuGH am 13. Februar 2014, dass das Verlinken auf Pressearti...

Hyperlinks zu frei zugänglichen Zeitungsartikeln im Internet verstoßen nicht gegen das Urheberrecht. Das hat der Europäische Gerichtshof entschieden.
In der Rechtssache Svensson ./. Retriever Sverige AB urteilte der EuGH am 13. Februar 2014, dass das Verlinken auf Presseartikel, die frei zugänglich auf der Webseite der jeweiligen Zeitung veröffentlicht wurden, ohne Erlaubnis der Urheberrechtsinhaber zulässig ist (RS: C-466/12). Bei einem solchen Links handele es sich nur dann um eine das Einverständnis der Urheberrechtsinhaber voraussetzende „öffentliche Wiedergabe”, wenn sich die Wiedergabe an ein „neues Publikum” richtet, also „an ein Publikum, das die Urheberrechtsinhaber nicht hatten erfassen wollen, als sie die ursprüngliche Wiedergabe erlaubten”, heißt es in der EuGH-Pressemitteilung.
Im konkreten Fall hatten mehrere schwedische Journalisten, deren Artikel auf der Internetseite der Zeitung Göteborgs Posten frei zugänglich veröffentlicht wurden, gegen Retriever Sverige geklagt. Der Medienbeobachtungsdienst setzte auf seinen kostenpflichtigen Internetseiten Hyperlinks zu den auf der Seite der Göteborgs-Posten veröffentlichten Artikeln, ohne sich die Erlaubnis der betroffenen Journalisten einzuholen.
Diese Rechtsprechung des EuGH entspricht damit der Ansicht, die der deutsche Bundesgerichtshof bereits seit mehr als zehn Jahren vertritt. Im Rahmen seines so genannten Paperboy-Urteils von Juli 2003 stellte der BGH klar, dass Hyperlinks auf Online-Angebote im Normalfall zulässig sind und keiner Erlaubnis bedürfen, schreibt heise online. Demnächst wird der EuGH im so genannten Meltwater-Fall über eingebettete Links (Framing) entscheiden, darauf weist Spiegel Online hin.

Pressekontakt: info@urheber.info