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Diskurs

Montag, 16.12.2013

Extra-Honorar für entgeltpflichtiges Online-Archiv

Zeitungsverlage müssen die Nutzung von Zeitungsartikeln freier Mitarbeiter in entgeltpflichtigen Online-Archiven zusätzlich honorieren, hat das Oberlandesgericht Düsseldorf entschieden. Nach dem Urteil vom 19. November 2013 (Az.: I 20 U 187/12) muss das Handelsblatt einem fre...

Zeitungsverlage müssen die Nutzung von Zeitungsartikeln freier Mitarbeiter in entgeltpflichtigen Online-Archiven zusätzlich honorieren, hat das Oberlandesgericht Düsseldorf entschieden.
Nach dem Urteil vom 19. November 2013 (Az.: I 20 U 187/12) muss das Handelsblatt einem freien Journalisten 110 Euro pro Zeitungsartikel für Beiträge aus den Jahren 2001 bis 2004 nachzahlen, die in ein erst 2005 gestartetes mit Zugangsschranken versehenes Online-Archiv eingestellt wurden, teilte der DJV mit. Im konkreten Fall konnte der Bayerische Journalisten-Verband für ein Mitglied einen Schadensersatz wegen ungenehmigter Nutzung von Beiträgen in Höhe von 6.600 Euro erstreiten.
Berechnet wurde der Schadensersatz auf Grundlage der Honorarempfehlung des DJV, die vom OLG als branchenüblich anerkannt wurden. Die Vergütungsregeln für Freie an Tageszeitungen gelten erst ab 2010, so dass sie erst ab diesem Zeitpunkt berücksichtigt werden könnten. Zeitungsartikel seien fast immer urheberrechtlich geschützt, weil sie praktisch nie nur eine knappe Wiedergabe vorgegebener Fakten enthalten, begründeten die Düsseldorfer Richter.

Pressekontakt: info@urheber.info