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Diskurs

Montag, 02.12.2013

Leistungsschutzrecht: Einstimmiges Votum bei der VG Wort

Die VG Wort will in Zukunft das Leistungsschutzrecht der Presseverleger und den Beteiligungsanspruch der Urheber wahrnehmen. Der Beschluss zur Ergänzung des Wahrnehmungsvertrags wurde auf einer außerordentlichen Mitgliederversammlung der Verwertungsgesellschaft am 29. November...

Die VG Wort will in Zukunft das Leistungsschutzrecht der Presseverleger und den Beteiligungsanspruch der Urheber wahrnehmen. Der Beschluss zur Ergänzung des Wahrnehmungsvertrags wurde auf einer außerordentlichen Mitgliederversammlung der Verwertungsgesellschaft am 29. November einstimmig gefasst.
Mit dieser Entscheidung wird die VG Wort in die Lage versetzt, das im August in Kraft getretene Leistungsschutzrecht (siehe News vom 30. Juli 2013) gegenüber Suchmaschinen und vergleichbaren gewerblichen Diensteanbietern wahrzunehmen, wenn dies von den Presseverlagen gewünscht wird. Zugleich wird mit der Übertragung des vom Gesetzgeber vorgesehenen Beteiligungsanspruchs des Urhebers sichergestellt, dass die Journalisten an den Einnahmen aus der Verwertung des Leistungsschutzrechts angemessen beteiligt werden (siehe News vom 19. September 2013).
Letzteres unterscheidet sie von der VG Media, von der große Medienkonzerne wie Springer und Burda das Leistungsschutzrecht für Presseverleger wahrnehmen lassen wollen (siehe News vom 14. November 2013). Gegebenfalls wird die VG Wort also von VG Media den Beteiligungsanspruchs des Urhebers einfordern müssen.
Außerdem hat die VG Wort einen weiteren Vorteil für Suchmaschinen und vergleichbaren Diensteanbieter: Ihre Rechteübertragung umfasst auch die Einräumung des urheberrechtlichen Nutzungsrechts an Presseerzeugnissen in einem Umfang, der demjenigen des neu geschaffen Leistungsschutzrechts entspricht. So „kann die VG Wort in Zukunft Leistungsschutzrecht und urheberrechtliches Nutzungsrecht aus einer Hand anbieten“, erklärte Robert Staats, geschäftsführender Vorstand. „Die Entscheidung ermöglicht die sinnvolle Vermarktung des Leistungsschutzrechts und erleichtert gleichzeitig deren praktische Abwicklung.“

Pressekontakt: info@urheber.info