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Diskurs

Mittwoch, 06.11.2013

EU: Kompromiss zur kollektiven Rechtewahrnehmung

Vertreter des EU-Parlaments und des Ministerrats haben sich am 4. November auf einen Kompromiss für die EU-Richtlinie zur kollektiven Rechtewahrnehmung und Online-Musik geeinigt. Die Einigung beider gesetzgebenden Institutionen wurde von der

Vertreter des EU-Parlaments und des Ministerrats haben sich am 4. November auf einen Kompromiss für die EU-Richtlinie zur kollektiven Rechtewahrnehmung und Online-Musik geeinigt.
Die Einigung beider gesetzgebenden Institutionen wurde von der litauischen Ratspräsidentschaft bekanntgegeben. EU-Kommissar Michel Barnier begrüßte die Trilog-Vereinbarung über die kollektive Rechtewahrnehmung als „Grundstein für die moderne Lizenzierung von Urheberrechten im Binnenmarkt”. Die neue Richtlinie werde die Modernisierung der Funktionsweise aller Verwertungsgesellschaften in ganz Europa und Mehrgebietslizenzen von Musikwerken für die Online-Nutzung erleichtern, heißt es in der Pressemitteilung der EU-Kommission, in der auch acht Kernpunkte der neuen Richtlinie benannt werden.
„Die Richtlinie wird die Interessen der Kreativen in Europa effektiv schützen und es Endnutzern ermöglichen, europaweit Zugang zu geschützten Werken zu erhalten”, erklärte Parlamentsberichterstatterin Marielle Gallo. Sie hatte im Rechtsausschuss des Europäischen Parlaments für maßgebliche Änderungen am kritisierten Richtlinien-Entwurf der EU-Kommission gesorgt (siehe News vom 10. Juli 2013).
Im Bereich der Online-Musiknutzung könnten Diensteanbieter künftig europaweite Lizenzen erwerben. Zur Förderung weniger populärer Musik, sollen die Verwertungsgesellschaften ihre Repertoires alle zu gleichen Bedingungen lizenzieren müssen.
Ein wichtiger Punkt in den Verhandlungen war, dass Tantiemen aus den Einnahmen schnellstmöglich an die Urheber fließen müssen. Die neue Regelung sieht vor, dass Tantiemen maximal neun Monaten nach Abschluss des Finanzjahres ausgeschüttet werden müssen, in dem die Einnahmen von Verwertungsgesellschaften erzielt werden. Der Rechtsausschuss hatte sich auch dafür eingesetzt, dass Urheber eine bessere Kontrolle über das Management ihrer Rechte erhalten. Die Urheber sollen sich frei für eine Verwertungsgesellschaft entscheiden und sich einfacher an Entscheidungsprozessen beteiligen können. Zudem wird es Rechteinhabern ausdrücklich zugestanden, Lizenzen für nicht-kommerzielle Nutzungen zu erteilen.
Über den erreichten Kompromisstext der Richtlinie wird der Rechtsausschuss am 26. November abstimmen. Mit der Abstimmung des Europäischen Parlaments soll das Gesetzgebungsverfahren bis Februar 2014 abgeschlossen werden.

Pressekontakt: info@urheber.info