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Diskurs

Dienstag, 15.10.2013

BVPA fordert Reform von Abbildungs-Schutzrechten

Der Bundesverband der Pressebild-Agenturen und Bildarchive (BVPA) hat an die künftige Bundesregierung appelliert, bei einer weiteren Reform des Urheberrechtsgesetzes auch die an fotografierten Personen oder Gegenständen bestehenden Drittrechte zu berücksichtigen. Als problema...

Der Bundesverband der Pressebild-Agenturen und Bildarchive (BVPA) hat an die künftige Bundesregierung appelliert, bei einer weiteren Reform des Urheberrechtsgesetzes auch die an fotografierten Personen oder Gegenständen bestehenden Drittrechte zu berücksichtigen.
Als problematisch sieht der BVPA vor allem die an abgebildeten Gegenständen bestehenden Schutzrechte an. Hier habe der Bundesgerichtshof das Fotografierverbot des Eigentümers weite der BGH kontinuierlich ausgeweitet (zum Beispiel im Urteil vom 1. März 2013 um Fotos von Sanssouci). Auch im Bereich von Produktdesigns führe die Ausweitung des Designschutzes auf reguläre Fotos zu einer weiteren Rechtsunsicherheit, wie ein Diskussionspapier des Verbandes belegt.
Um für kostenträchtige Foto- und Filmproduktionen eine sichere Rechtsgrundlage wiederherzustellen, spricht sich der BVPA für eine Klarstellung durch den Gesetzgeber aus. Zudem werde man den Interessen der Internetnutzer an Rechtssicherheit wenig gerecht, wenn man die an abgebildeten Personen und an abgebildeten Gegenständen bestehenden parallelen Schutzrechte in der Urheberrechtsdiskussion weiterhin außen vor lasse.

Pressekontakt: info@urheber.info