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Diskurs

Freitag, 28.06.2013

Urheberrecht: Letztes Gesetz auf den Weg gebracht

Als letztes Gesetzesvorhaben zum Urheberrecht in dieser Legislaturperiode hat der Bundestag in der Nacht zum 28. Juni das Gesetz zur Nutzung verwaister und vergriffener Werke beschlossen. Mit dem Gesetz wird zum einen die EU-Richtlinie über bestimmte zulässige Formen der Nutz...

Als letztes Gesetzesvorhaben zum Urheberrecht in dieser Legislaturperiode hat der Bundestag in der Nacht zum 28. Juni das Gesetz zur Nutzung verwaister und vergriffener Werke beschlossen.
Mit dem Gesetz wird zum einen die EU-Richtlinie über bestimmte zulässige Formen der Nutzung verwaister Werke in deutsches Recht umgesetzt (siehe News vom 10. April 2013). Künftig können verwaiste Werke in Bibliotheken, Archiven und öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten digitalisiert und ins Internet gestellt werden – gegebenenfalls auch vergriffene Werke, die vor 1965 veröffentlicht wurden.
Zum anderen wird eine neue Open-Access-Regelung eingeführt, nach der ein Urheber eines wissenschaftlichen Beitrags diesen zwölf Monate nach der Erstveröffentlichung in der Manuskriptversion öffentlich im Internet zu unkommerziellen Zwecken zugänglich machen darf, wenn dessen Forschungstätigkeit zu mindestens zur Hälfte aus öffentlichen Mitteln finanziert worden ist.
Dieses Zweitveröffentlichungsrecht wird naturgemäß von den Wissenschaftsverlagen abgelehnt. Die Oppositionsparteien kritisieren die jetzt beschlossene Regelung als unzureichend. SPD, Grüne und Linke haben weitergehende Forderungen zum Open Access im Wissenschaftsbereich. Darauf gingen Union und FDP im Rechtsausschuss nicht ein, sondern brachten nur eine Open-Access-Entschließung neben zwei Änderungen bei den verwaisten Werken per Beschluss auf den Weg.

Pressekontakt: info@urheber.info