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Diskurs

Samstag, 15.06.2013

TTIP-Verhandlungen zunächst ohne audiovisuelle Medien

Beim Freihandelsabkommen der EU mit den USA (TTIP) soll – zunächst – nicht über audiovisuelle Medien oder Dienste verhandelt werden. Das beschlossen die Handelsminister der 27 EU-Regierungen. Der EU-Ministerrat (Trade Council) hat das Verhandlungsmandat für die Transatlantic ...

Beim Freihandelsabkommen der EU mit den USA (TTIP) soll – zunächst – nicht über audiovisuelle Medien oder Dienste verhandelt werden. Das beschlossen die Handelsminister der 27 EU-Regierungen.
Der EU-Ministerrat (Trade Council) hat das Verhandlungsmandat für die Transatlantic Trade and Investment Partnership (TTIP) in seiner Sitzung am 14. Juni spätabends verabschiedet. In Luxemburg verständigten sich die Handelsminister auf einen Kompromiss, der vorsieht, dass der audiovisuelle Markt von Film- und Musikproduktionen derzeit nicht in das Verhandlungsmandat eingeschlossen wird.
Frankreich hatte auf diese „kulturelle Ausnahme” bestanden, die zuvor vom Europäischen Parlament gefordert worden war (siehe News vom 23. Mai 2013). Gegen die Einbeziehung audiovisueller Inhalte in die TTIP-Verhandlungen hatten europäische Filmemacher eine Petition unter dem Motto „Die ‚kulturelle Ausnahme’ ist nicht verhandelbar!” gestartet (siehe News vom 3. Mai 2013).
Die Vertreter Deutschlands und Großbritanniens hatten sich aus Angst vor einer Gefährdung des Abkommens zunächst gegen die französische Forderung gesperrt. Schließlich hatte sich Medienberichten zufolge bei der Sitzung Frankreich durchgesetzt. Die EU-Kommission schreibt in ihrer Presseinformation, dass „audiovisuelle Dienste” zunächst kein Bestandteil der Verhandlungen sein sollen, da über die EU-Gesetzgebung derzeit noch diskutiert werde. Allerdings könnte dieser Bereich später durch den Ministerrat der EU wieder in die Verhandlungen eingebracht werden.

Pressekontakt: info@urheber.info