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Diskurs

Samstag, 15.06.2013

TTIP: "Fürs Erste mit einem blauen Auge davongekommen"

Gerhard Pfennig zur „kulturelle Ausnahme” bei den Verhandlungen über ein Freihandelsabkommen der EU mit den USA (TTIP) Am 14. Juni haben sich die EU-Mitgliedsstaaten und die Kommission auf ein Verhandlungsmandat für die Gespräche mit den USA über ein Freiha...

Gerhard Pfennig zur „kulturelle Ausnahme” bei den Verhandlungen über ein Freihandelsabkommen der EU mit den USA (TTIP)

Am 14. Juni haben sich die EU-Mitgliedsstaaten und die Kommission auf ein Verhandlungsmandat für die Gespräche mit den USA über ein Freihandels- und Investitionsabkommen geeinigt, also festgelegt, worüber die EU-Delegation verhandeln darf (siehe News vom 16. Juni 2013).
Bekanntlich besteht aufgrund des Ablaufs der Verhandlungen über internationale Handelsabkommen („Uruguay-Runde”) vor 1995 der begründete Verdacht, dass insbesondere die USA anstreben, ihrer Kulturindustrie mit den starken Konzernen im Bereich Musik- und Filmproduktion weitere Exportmärkte zu öffnen.
Die traditionelle europäische Förderung von Kultur, insbesondere des Films und die Unterstützung der öffentlich-rechtlichen Rundfunkdienste erscheinen dabei als diskriminierende, wettbewerbverzerrende Eingriffe in das Prinzip des freien, ungehinderten Austauschs von Waren und Dienstleistungen. Sie behindern die Ausbreitung US-amerikanischer Kulturprodukte über die schon jetzt hohen Marktanteile hinaus.
Im Vorfeld des Vertragsabschlusses von 1995 und wegen des starken Protestes der europäischen, besonders der französischen Kulturschaffenden, aber auch mancher Regierungen fand man damals die Lösung des Problems in der Formulierung einer Ausnahmeregelung, durch die die europäischen Systeme der Kultur- und Filmförderung aber auch der öffentlich-rechtliche Rundfunk in den EU-Staaten aus dem Verhandlungskontext ausgeklammert wurden.
Die Problemlage stellt sich erneut im Vorfeld der Verhandlungen EU – USA, in denen es im wesentlichen um handelrechtliche Sachverhalte geht. Die europäischen Industrien erhoffen sich vergrößerte Marktchancen. Im Blick auf China wird von der Begründung des weltgrößten Binnenmarktes gesprochen und damit gedroht, dass beim Scheitern der Verhandlungen die gesamte westliche Wirtschaft unabsehbaren Schaden nimmt.
Da fällt es schwer, die kulturelle Ausnahme erneut zu fordern, wie dies nicht nur Kulturschaffende in allen europäischen Staaten, sondern auch das Europäische Parlament verlangten, am deutlichsten die französische Regierung, die mit ihrem Veto drohte, falls die Ausnahme nicht gewährt werde.
Dahinter steht die Sorge, dass die handelsrechtlichen Regelungen des TTIP-Abkommens keine Rücksicht auf kulturelle Zusammenhänge und die Kulturwirtschaft in Europa als ganzes nehmen. Diese stehen unter dem besonderen Schutz des UNESCO-Abkommens zum Schutz der kulturellen Vielfalt, das die EU und ihre Mitgliedsstaaten ratifiziert haben. Sie wollen damit die Vielfalt der europäischen Nationalkulturen, aber auch der außereuropäischen Kulturen schützen und fördern, und damit Lebensqualität sichern, die sich auch darin ausdrückt, dass man in seinem eigenen traditionellen kulturellen Umfeld leben kann, ohne gehindert zu sein, auch fremde Kulturprodukte zu geniessen.
Die USA haben dieses Abkommen nicht ratifiziert, ihnen ist die Verbreitung der Produkte ihrer Kulturindustrie, deren Beitrag zur Weltkultur hier nicht in Frage gestellt werden soll, unter wirtschaftlichen Gesichtpunkten existenzwichtig. Die Folgen eines ungehemmten Kulturexports ohne Gegenwehr kann man in Lateinamerika und manchen Staaten Asiens bereits betrachten.
Der Widerstand in Europa ist im Vorfeld der Entscheidung von Brüssel von manchen Kommentatoren als rückwärtsgewandter Indianerkampf bezeichnet worden. Zukunftsfeindlich sei die Haltung der Europäer, wurde gesagt. Um im Bild zu bleiben: Die Geschichte zeigt, dass heute viele lautstark das Schicksal der Indianer beklagen und ihnen helfen möchten, auch kulturell zu überleben; aber dafür ist es jetzt zu spät – rheinisch gesagt: „Was fort ist, ist fort.”
Wird die europäische Kultur erst zur Handelsware wie Flugzeuge oder Maschinen, wird der Verlust irreparabel Was heute nicht verteidigt wird, wird später, wenn der Verlust spürbar wird, nicht wieder hergestellt werden können.
Deshalb ist es bedauerlich, dass die Bundesregierung, trotz positiver erster Signale des Kulturstaatsministers, im Gegensatz zur französischen Regierung bereit war, zunächst ein uneingeschränktes Mandat zu erteilen und die Belange der Kultur später im Detail zu berücksichtigen.
Die Radikalität der Franzosen hat schließlich zu einem Kompromiss in letzter Minute geführt: Die Kultur wird jetzt erst einmal ausgenommen, mit Zustimmung der Mitgliedsstaaten kann aber der audiovisuelle Sektor im Verlauf der Verhandlungen wieder aufgenommen werden. Da ist für spätere Kungeleien und Geschäfte Tür und Tor geöffnet. Wenn der Druck erst einmal ausgeübt wird und die Werkzeuge auf dem Tisch liegen, werden die Staaten sich noch überlegen, wie wichtig die Erhaltung der Kultur ihnen dann noch ist.
Für die Urheber und Künstler heißt es, wachsam zu bleiben, die Verhandlungen – hoffentlich werden sie nicht wie die ACTA-Verhandlungen hinter verschlossenene Türen geführt – zu verfolgen und den Druck auf die europäischen Regierungen aufrecht zu erhalten.

Gerhard Pfennig, Sprecher der Initiative Urheberrecht

Pressekontakt: info@urheber.info