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Diskurs

Donnerstag, 06.06.2013

Verlängerte Schutzfristen passieren Bundesrat

Der Bundesrat hat keine Einwände gegen eine Änderung des Urheberrechts erhoben, mit der die Schutzdauer für ausübende Künstler und Tonträgerhersteller von 50 auf 70 Jahre verlängert wird, berichtet

Der Bundesrat hat keine Einwände gegen eine Änderung des Urheberrechts erhoben, mit der die Schutzdauer für ausübende Künstler und Tonträgerhersteller von 50 auf 70 Jahre verlängert wird, berichtet heise online.
Damit gilt die Schutzfristverlängerung, die auf einer EU-Richtlinie von 2011 beruht, für Aufzeichnungen von Darbietungen ausübender Künstler und Tonträger, deren Schutzdauer am 1. November 2013 noch nicht erloschen ist oder die nach dem 1. November 2013 entstehen, heißt es in der Erläuterung des Bundesrats .
Rechteinhaber sollen 20 Prozent ihrer nach Ablauf der bisherigen 50-Jahr-Spanne erzielten Erlöse zurücklegen. Diese gehen über eine Verwertungsgesellschaft als zusätzliche jährliche Tantieme an die eigentlichen Musikmacher. Ausübende Künstler sollen ihre Abtretungsverträge an Tonträgerproduzenten kündigen können, wenn diese Tonträger 50 Jahre nach Veröffentlichung nicht mehr in Umlauf oder zur Aufführung bringen.
Der Bundestag hatte in seiner abschließenden Lesung (siehe News vom 26. April 2013) an diesem Punkt noch eine Korrektur eingefügt, wonach dieses neue Kündigungsrecht bei einer gemeinsamen Darbietung mehrerer Künstler dem Vorstand der Gruppe oder des Orchesters zustehen soll. Deshalb musste der Gesetzentwurf erneut in den Bundesrat.

Pressekontakt: info@urheber.info