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Diskurs

Montag, 03.06.2013

Designgesetz soll Geschmacksmuster ersetzen

Die Bundesregierung hat einen Gesetzesentwurf zur Modernisierung des Geschmacksmusterrechts beschlossen, das künftig „Designgesetz” (DesignG) heißen soll. Durch den Kabinettsentwurf für ein „Gesetz zum rechtlichen Schutz von Design” (

Die Bundesregierung hat einen Gesetzesentwurf zur Modernisierung des Geschmacksmusterrechts beschlossen, das künftig „Designgesetz” (DesignG) heißen soll.
Durch den Kabinettsentwurf für ein „Gesetz zum rechtlichen Schutz von Design” (BT-Drs. 17/13428) soll der Begriff „Geschmacksmuster” abgeschafft und durch die neue Formulierung „eingetragenes Design” ersetzt werden.
Außerdem soll das Deutsche Patent- und Markenamt im Rahmen des Designgesetzes künftig eigenständig über die Nichtigkeit einer Eintragung entscheiden können. Damit sollen für Betroffene auch die Kosten sinken, da sie nicht mehr zwingend einen Anwalt brauchen, wenn sie ihre Rechte verfolgen wollen.

Pressekontakt: info@urheber.info