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Diskurs

Freitag, 12.04.2013

Vergütungsregeln: "Spieleautoren sind Urheber!"

Unter dem Motto „Spieleautoren sind Urheber!” hat die Spiele-Autoren-Zunft eine Aktion gestartet, um gemeinsame Vergütungsregeln zu erreichen. Mit einer

Unter dem Motto „Spieleautoren sind Urheber!” hat die Spiele-Autoren-Zunft eine Aktion gestartet, um gemeinsame Vergütungsregeln zu erreichen.
Mit einer juristischen Stellungnahme, einem offenen Brief und einer Unterschriftenaktion reagiert die SAZ auf die Weigerung der Fachgruppe Spiel im Deutschen Verband der Spielwarenindustrie (DVSI), die Spieleautoren als Urheber anzuerkennen und alle Gespräche über Mindeststandards in Verträgen und einen Kodex zu Urheberrechtsfragen bei Spielen mit der SAZ als deren Vertretung fortzuführen. Die SAZ vertritt über 400 Spieleautoren aus dem In- und Ausland und ist deren repräsentative Organisation.
Die DVSI-Fachgruppe Spiel stellt den Urheberstatus von Spieleautoren grundsätzlich infrage und hat eine weitere sachliche Diskussion mit der SAZ auf Basis des Urheberrechts (§ 36 UrhG) ausgeschlossen. Ihre Mitgliedsverlage – unter anderen ASS, Hasbro (MB, Parker), Mattel, Ravensburger und Schmidt-Spiele – hingegen schließen laufend Verträge mit Spieleautoren über die Nutzungsrechte zu deren Werken ab und erkennen damit deren Urheberschaft an.
Schon vor der SAZ-Gründung 1991 waren die Spieleautoren mit einer Gemeinschaftsaktion erfolgreich. Nachdem sich der Ravensburger Spieleverlag 1988 geweigert hatte, die Autorennamen auf die Schachteloberseite zu drucken, unterzeichneten 13 Spieleautoren auf Initiative von Reinhold Wittig die berühmte Bierdeckel-Proklamation: „Keiner von uns gibt ein Spiel an einen Verlag, wenn sein Name nicht oben auf der Schachtel steht!”. Das wirkte und brachte den Durchbruch.

Pressekontakt: info@urheber.info