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Diskurs

Montag, 13.08.2012

AG DOK erzielt Urteil gegen Klausel in Fernsehverträgen

Das Landgericht Leipzig hat die so genannte „VFF-Klausel“ für unzulässig erklärt, mit der die öffentlich-rechtlichen Sender jahrelang alle Fernsehauftragsproduzenten zur Mitgliedschaft in der Verwertungsgesellschaft VFF gezwungen und sie zugleich verpflichtet hat, den Sendern ...

Das Landgericht Leipzig hat die so genannte „VFF-Klausel“ für unzulässig erklärt, mit der die öffentlich-rechtlichen Sender jahrelang alle Fernsehauftragsproduzenten zur Mitgliedschaft in der Verwertungsgesellschaft VFF gezwungen und sie zugleich verpflichtet hat, den Sendern die Hälfte der Verwertungserlöse abzutreten.

Details in der AG-DOK-Pressemitteilung

Pressekontakt: info@urheber.info