Montag, 13.08.2012
AG DOK erzielt Urteil gegen Klausel in Fernsehverträgen
Das Landgericht Leipzig hat die so genannte „VFF-Klausel“ für unzulässig erklärt, mit der die öffentlich-rechtlichen Sender jahrelang alle Fernsehauftragsproduzenten zur Mitgliedschaft in der Verwertungsgesellschaft VFF gezwungen und sie zugleich verpflichtet hat, den Sendern ...
Das Landgericht Leipzig hat die so genannte „VFF-Klausel“ für unzulässig erklärt, mit der die öffentlich-rechtlichen Sender jahrelang alle Fernsehauftragsproduzenten zur Mitgliedschaft in der Verwertungsgesellschaft VFF gezwungen und sie zugleich verpflichtet hat, den Sendern die Hälfte der Verwertungserlöse abzutreten.
Details in der AG-DOK-Pressemitteilung
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