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Diskurs

Montag, 27.02.2017

Scharfe Kritik an BDZV-Kündigung der Vergütungsregeln

Mit scharfer Kritik und Empörung haben die Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft und der Deutsche Journalisten-Verband auf die Kündigung der Gemeinsamen Vergütungsregeln (GRV) für freie hauptberufliche Journalistinnen und Journalisten an Tageszeitungen durch den Bundesverband D...

Mit scharfer Kritik und Empörung haben die Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft und der Deutsche Journalisten-Verband auf die Kündigung der Gemeinsamen Vergütungsregeln (GRV) für freie hauptberufliche Journalistinnen und Journalisten an Tageszeitungen durch den Bundesverband Deutscher Zeitungsverleger (BDZV) reagiert.
Die Kündigung war zum 28. Februar 2017 in letzter Minute ausgesprochen worden. Als Grund nennen die Zeitungsverleger das am 1. März in Kraft tretende Urhebervertragsrecht und die das darin vorgesehene Verbandsklagerecht. „Die Basis für den Abschluss der GVR ist somit weggefallen“, erklärte Georg Wallraf, der Vorsitzende des Sozialpolitischen Ausschusses des BDZV.
„Die Kündigung mit der Novelle des Urhebervertragsrechts zu begründen, ist in höchstem Maße entblößend. Der BDZV weigert sich schlichtweg, soziale Verantwortung zu übernehmen. Wir verhandeln seit Jahren über die längst fällige Erhöhung der vereinbarten Honorare. Doch statt die Arbeit der Freien zu würdigen, die eine wichtige Säule für guten Journalismus und erfolgreiche Zeitungen ist, will der BDZV die Bedingungen offensichtlich noch weiter verschlechtern“, sagte der stellvertretende ver.di-Vorsitzende Frank Werneke.
Als „Affront gegen die Freien“ kritisierte der DJV-Bundesvorsitzender Frank Überall die Kündigung der Vergütungsregeln: „Die Kündigung kurz vor Toresschluss wirkt wie eine Panikattacke der Zeitungsverleger.“ So gehe man unter seriösen Verhandlungspartnern nicht miteinander um.
2010 hatte ver.di gemeinsam mit dem Deutschen Journalistenverband nach jahrelangen Verhandlungen Gemeinsame Vergütungsregeln mit dem BDZV für Freie an Tageszeitungen abgeschlossen. In der Realität halten sich viele Verlage jedoch nicht einmal an diese Mindestvergütungen. Durch das novellierte Urhebervertragsrecht, das am 1. März 2017 in Kraft tritt, sollte versucht werden, die Einhaltung der Vergütungsregeln für Journalistinnen und Journalisten zu verbessern. Das Verhalten der Zeitungsverleger bestätige nun die bereits im Gesetzgebungsverfahren geäußerten Befürchtungen.

Pressekontakt: info@urheber.info