Direkt zum Inhalt springen

Diskurs

Montag, 28.11.2016

VG Wort: Beschluss über Rückverteilung an die Autoren gefasst

Nach langen Diskussionen hat die außerordentliche Mitgliederversammlung der VG Wort mit jeweils klarer Mehrheit in allen Berufsgruppen einen „Korrektur-Verteilungsplan“ für die Von den Verlagen zurückgeforderten Ausschüttungen seit 2012 sowie ein anonymisiertes Verfahren zur m...

Nach langen Diskussionen hat die außerordentliche Mitgliederversammlung der VG Wort mit jeweils klarer Mehrheit in allen Berufsgruppen einen „Korrektur-Verteilungsplan“ für die Von den Verlagen zurückgeforderten Ausschüttungen seit 2012 sowie ein anonymisiertes Verfahren zur möglichen Abtretung von Nachforderungsansprüchen seitens der Autoren an Verlage über die Verwertungsgesellschaft beschlossen. Allerdings fand die notwendige Anpassung des Verteilungsplans an das neue Verwertungsgesellschaftengesetz später keine Mehrheit.
Im Antrag von Vorstand und Verwaltungsrat der VG Wort zum „Korrektur-Verteilungsplan“ und zu möglichen Abtretung von Nachforderungsansprüchen zur außerordentlichen Mitgliederversammlung am 26. November 2016 in München waren nach einem Gespräch mit dem Freischreiber-Vorstand um dessen Vorschläge für eine Verzinsung von Rückforderungen von den Verlagen ergänzt worden, so dass der Verband einen eigenen Antrag zurückzog.
Auf der letzten außerordentlichen Versammlung der Mitglieder am 10. September hatte keiner der Vorschläge für die Korrektur der Verlagsausschüttungen in der Vergangenheit die erforderlichen Mehrheiten gefunden, weil die notwendige Zwei-Drittel-Mehrheit in der Berufsgruppe der Journalisten um drei Stimmen verfehlt wurde (siehe News vom 12. September 2016). Daraufhin hatte der Verwaltungsrat am 10. Oktober einstimmig einen Beschluss über die Rückforderung der im Zeitraum 2012 bis 2015 zu Unrecht an Verlage ausgeschütteten Beträge gefasst, um zumindest diese einzuleiten (siehe News vom 11. Oktober 2016).
Gemäß dieses Beschlusses wurden die Verlage, die in den Jahren 2012 bis 2015 Auszahlungen von Einnahmen aufgrund der Wahrnehmung von gesetzlichen Vergütungsansprüchen erhalten hatten, von der VG Wort Ende Oktober dazu aufgefordert, diese Beträge vollständig bis zum 30. November 2016 zurückzuzahlen. Bis zur Versammlung im Münchener Künstlerhaus waren fünf bis sechs Million Euro bei der VG Wort eingegangen. Insgesamt geht es bei Rückforderung und Neuverteilung um rund 100 Million Euro. Sie sollen nun bis spätestens Jahresende 2017 an die Autorinnen und Autoren ausgeschüttet werde. Diese sind die Folge des Urteils des Bundesgerichtshofs vom 21. April 2016 zur Rechtswidrigkeit einer pauschale Ausschüttung an Verlage (siehe News vom 21. April 2016).
Nach dem neuen Beschluss, der ein Verfahren zum Umgang mit etwaigen Abtretungen von Nachforderungsansprüchen seitens Autoren an Verlage regelt, wird Verlagen eine längere Zahlungsfrist eingeräumt, sofern sie bis zum 30. November 2016 schriftlich gegenüber der VG Wort erklären, von der Möglichkeit der Verrechnung mit abgetretenen Ansprüchen von Autoren Gebrauch machen zu wollen und der VG Wort zugleich eine Verjährungsverzichtserklärung für die im Jahr 2013 und 2014 erhaltenen Ausschüttungen über den Verlagsanteil zukommen lassen. Im Einzelfall kann der Vorstand der VG Wort gegenüber Verlagen Zahlungsaufschub gewähren, sofern der betreffende Verlag glaubhaft macht, zur kurzfristigen vollständigen Rückzahlung außer Stande zu sein oder dadurch in die Gefahr der Insolvenz zu geraten.
Besonders kleinere Buchverlage können in ihrer Existenz durch die Rückzahlungen existenziell betroffen sein, so dass eine Reihe von Autorinnen und Autoren zum Verzicht ihrer Nachausschüttungsbeträge bereit ist. Dazu können sie gegenüber der VG Wort eine Abtretungserklärung abgeben. Sie erfolgt in einer für die Verlage anonymen Form, was eine wichtige Forderung der Autorenverbände war. Auch die Presseverlegerverbände BDZV und VDZ wurden durch den Beschluss vom 10. Oktober verpflichtet, die in den Jahren 2012 bis 2014 in den Sparten Tageszeitungen, Wochenpresse und Publikumszeitschriften erhaltenen Beträge bis zum 30. November zurückzuzahlen. Hier ist eine Abtretung für Journalisten nicht möglich, wohl aber für die reguläre Ausschüttung von Online-Texten (METIS). Die Journalistengewerkschaften dju in ver.di und DJV haben allerdings ihre Mitglieder bereits aufgefordert, im Pressebereich keine Abtretungserklärungen zu unterschreiben.
Notwendig wäre es gewesen, bei der Münchener Versammlung auch Satzung und Verteilungsplan der VG Wort an die Bestimmungen des neuen Verwertungsgesellschaftengesetzes anzupassen. Dies sieht das VGG mit Frist bis zum Jahresende 2016 vor. Dies gelang zwar für die Satzung, nicht aber für den Verteilungsplan. Er sollte nämlich nach wie vor die alten Verteilungsquoten zwischen Autoren und Verlagen enthalten, wenn diese auch in einer Vorbemerkung für nicht anwendbar erklärt wurden. Nach mehr als fünfeinhalb Stunden war die Beteiligung an der Versammlung aber bereits am Abbröckeln, so das eine Zwei-Drittel-Mehrheit in der Berufsgruppe der Journalisten nicht zustande kam. Welche Konsequenzen dies hat, ist zunächst unklar.
Bei einer weiteren außerordentlichen Mitgliederversammlung der VG Wort am 18. März 2017 müsste der Verteilungsplan aber zumindest beschlossen werden. Denn sonst könnte die Hauptausschüttung Mitte 2017 nicht erfolgen. Nach Auskunft des VG-Wort-Vorstands wird die Verwertungsgesellschaft 2016 Einnahmen von mindestens 180 Millionen Euro erzielen.

Pressekontakt: info@urheber.info