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Diskurs

Freitag, 18.11.2016

LG Hamburg: Facebook darf IPTC-Daten nicht mehr löschen

Facebook darf IPTC-Daten nicht mehr aus den Fotos, die hochgeladen und dort veröffentlicht werden sollen, löschen oder verändern, hat das Landgericht Hamburg entschieden. In den IPTC-Daten, einem vom International Press Telecommunications Council (IPTC) zusammen mit der Newsp...

Facebook darf IPTC-Daten nicht mehr aus den Fotos, die hochgeladen und dort veröffentlicht werden sollen, löschen oder verändern, hat das Landgericht Hamburg entschieden.
In den IPTC-Daten, einem vom International Press Telecommunications Council (IPTC) zusammen mit der Newspaper Association of America (NAA) entwickelten internationalen Standard zur Beschriftung digitaler Dateien, vermerken Fotografen ihre Urheberschaft, die Kontaktdaten und die Bildbeschreibung. Diese Daten sind unerlässlich, um den Urheber und Nutzungsrechteinhaber des Fotos eindeutig identifizieren zu können und um die Fotos mittels Volltextsuche im Internet wiederzufinden. Ebenso ist die digitale Beschriftung ein wichtiges Instrument, um Bilder zu beschreiben, die abgebildeten Personen, Orte und Sachen zu benennen und ihre missbräuchliche Verwendung zu vermeiden.
Gegen den Social-Media-Dienst hatte der Fotograf Rainer F. Steußloff mit Unterstützung von Freelens, nachdem sich Facebook auch nach Aufforderung durch die Fotografenvereinigung nicht an § 95c Urheberrechtsgesetz (UrhG) gehalten hatte. In dem Paragrafen heißt es unmissverständlich: „Von Rechtsinhabern stammende Informationen für die Rechtewahrnehmung dürfen nicht entfernt oder verändert werden“. Das Urteil des LG Hamburg vom 9. Februar 2016 (Az.: 308 O 48/15) ist jetzt rechtskräftig geworden.
Die stelle eine „grobe Missachtung der Autoren und ihrer verbrieften Rechte dar“, heißt es in einer Mitteilung von Freelens. Außerdem entstünden so quasi verwaiste Werke, da niemand weiß mehr, wer die Rechte an den Fotos hält. Das Vorgehen von Facebook sei leider typisch für viele Plattformen, die mit dem „User-generated content“ ihr Geschäftsmodell gefunden haben, aber auch für viele Zeitungsverlage, die immer noch nicht den Fotografen als Autoren nennen oder die IPTC-Informationen der Urheber aus den online veröffentlichten Fotos löschen.
„Seit heute besteht Klarheit, dass ein solches Vorgehen nicht weiter geduldet werden muss“, so Freelens-Vorstandsmitglied Steußloff. „Es ist völlig unverständlich, dass die Durchsetzung der offensichtlichen Autorenrechte in einem Gerichtsverfahren erzwungen werden muss“, ergänzte Freelens-Justitiar Dirk Feldmann, der den Prozess geführt hat.

Pressekontakt: info@urheber.info