Direkt zum Inhalt springen

Diskurs

Donnerstag, 06.10.2016

Konsultationsreports veröffentlicht – aber "heimlich"

Parallel zur Vorstellung ihres „Urheberrechtspakets“ am 14. September 2016 hat die Europäische Kommission auch die Ergebnisse der öffentliche Konsultation über die Einführung von verwandten Schutzrechten für Verleger sowie zur „Panorama-Ausnahme“ veröffentlicht – entgegen son...

Parallel zur Vorstellung ihres „Urheberrechtspakets“ am 14. September 2016 hat die Europäische Kommission auch die Ergebnisse der öffentliche Konsultation über die Einführung von verwandten Schutzrechten für Verleger sowie zur „Panorama-Ausnahme“ veröffentlicht – entgegen sonstigen Gepflogenheiten jedoch ohne öffentliche Mitteilung.
Das Paket enthielt auch den Entwurf der EU-Kommission einer Richtlinie zum Urheberrecht im Digitalen Binnenmarkt. (siehe News vom 14. September 2016) Wie die anderen Dokumente war auch dieser Entwurf bereits vorher geleakt worden (siehe News vom 1. September 2016). Der Richtlinienentwurf enthält in Artikel 11 auch die Einführung eines Leistungsschutzrechts für „Verleger von Nachrichtenpublikationen“ für die Online-Nutzung für einen Zeitraum von mindestens 20 vollen Jahren. Mit Artikel 12 soll außerdem die Verlegerbeteiligung an den Ausschüttungen der Verwertungsgesellschaften eine gesetzliche Basis erhalten.
Ungewöhnlich: Beide Punkte waren auch Thema einer öffentlichen Konsultation, deren Ergebnisse allerdings nicht vorab bekanntgemacht wurden. Sie war am 23. März gestartet worden und endete am 15. Juni 2016 (siehe News vom 23. März 2016). Nun finden sich aber die Ergebnisse der Konsultation auf einer EU-Webseite unter dem Veröffentlichungsdatum 14. September 2016. Offenbar hält die zuständige EU-Generaldirektion CONNECT die Konsultationsergebnisse aber nicht für repräsentativ, denn sie weist ausdrücklich darauf hin, dass von den 6203 Antworten 2791 über die Kampagnen-Plattform „Fix Copyright“ eingereicht wurden, rund 45 Prozent beim Abschnitt „Panorama-Ausnahme“ und sogar rund 60 Prozent beim Abschnitt. „Fix Copyright“ wird unter anderem getragen von der Digitalen Gesellschaft aus Deutschland, den internationalen Bibliotheksverbänden EBLIDA und IFLA, der European Digital Rights Initiative (EDRi) und der Open Knowledge Foundation.
So kommen die meisten der Antworten auch aus Großbritannien, dem Sitz der Kampagnen-Plattform, gefolgt von Deutschland. Überraschend sind sie wirklich nicht. Die zusammenfassenden Reports auf Deutsch können nun heruntergeladen werden, für den Abschnitt „Panorama-Ausnahme“ (die Panoramafreiheit ist übrigens kein Thema im „Urheberrechtspaket“) und für den Abschnitt über Verlage (erstellt am 5. Oktober) getrennt.

Pressekontakt: info@urheber.info