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Diskurs

Donnerstag, 06.10.2016

WIPO: Erste Konferenz der Vertragsstaaten des Marrakesch-Abkommens

Nachdem der Marrakesch-Vertrag der WIPO über urheberrechtliche Schrankenregelungen für Blinde und Sehbehinderte am 30. September 2016 in Kraft getreten ist, kamen erstmals die Vertragsstaaten des Marrakesch-Vertrags zusammen. Das neue WIPO-Abkommen „

Nachdem der Marrakesch-Vertrag der WIPO über urheberrechtliche Schrankenregelungen für Blinde und Sehbehinderte am 30. September 2016 in Kraft getreten ist, kamen erstmals die Vertragsstaaten des Marrakesch-Vertrags zusammen.
Das neue WIPO-Abkommen „Marrakesh Treaty to Improve Access to Published Works for Persons who are Blind, Visually Impaired, or otherwise Print Disabled” verpflichtet alle Unterzeichner, Schrankenregelungen in ihren Urheberrechten vorzusehen, und erlaubt Blindenorganisationen künftig die Weitergabe von Werken in für Blinde und Sehbehinderte zugänglichen Formaten auch über Grenzen hinweg. Im Gegenzug kann der Gesetzgeber eine Pauschalvergütung vorsehen. Über vier Jahre wurde über diesen internationalen Vertrag verhandelt, bevor er auf der Diplomatischen Konferenz in Marokko im Juni 2013, an der Vertreter von 186 Länder der ganzen Welt teilnahmen, beschlossen wurde (siehe News vom 27. Juni 2013 ).
An der WIPO-Konferenz am 5. Oktober in Genf nahmen die 22 Staaten teil, die bisher dem Marrakesch-Vertrag beigetreten sind. Dies sind Argentinien, Australien, Botswana, Brasilien, Chile, die Republik und die Demokratische Volksrepublik Korea, Ecuador, El Salvador, Guatemala, Indien, Israel, Mali, Mexiko, die Mongolei, Paraguay, Peru, Singapur, die Vereinigten Arabischen Emirate und Uruguay (WIPO-Dokument). Das Abkommen konnte mit dem Beitritt Kanadas als 20. Nation in Kraft treten (siehe News vom 30. Juni 2016).
Ende des Jahres kommen Tunesien und St. Vincent und die Grenadinen hinzu. Tunesien und Sri Lanka hinterlegten ihre Ratifizierungsurkunden am Mittwoch. Noch nicht formell beigetreten sind die EU und die USA. Deshalb feierte die Welt-Union der Blinden (WBU) das neue Abkommen zwar als „historisch“, forderte gleichzeitig aber auch energisch die USA und die EU auf, ihm schnell beizutreten.
Die Europäische Union hatte den Marrakesch-Vertrag im April 2014 unterzeichnet (siehe News vom 30. April 2014), Deutschland im Juni 2014 (siehe News vom 14. Mai 2014). Dennoch ist ein Beitritt noch nicht erfolgt. Derzeit durchläuft der Vertragsbeitritt das EU-Gesetzgebungsverfahren (siehe News vom 25. Mai 2016). Zusammen mit anderen Dokumenten zum EU-Urheberrecht hatte nun die EU-Kommission am 14. September eine Entwurf für eine Verordnung und eine Richtlinie zur Umsetzung des Marrakesch-Vertrags vorgelegt (siehe News vom 14. September 2016).

Pressekontakt: info@urheber.info