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Diskurs

Dienstag, 09.08.2016

LG Hamburg: Bier-Produktdesign ist geschützt

Auch die Labels von Bierdosen und -Flaschen können Werke der angewandten Kunst urheberrechtlich geschützt sein. Dabei seien die Anforderungen an die erforderliche Schöpfungshöhe nicht allzu hoch, entschied das LG Hamburg. Eine bekannte Designagentur machte Ansprüche aus der V...

Auch die Labels von Bierdosen und -Flaschen können Werke der angewandten Kunst urheberrechtlich geschützt sein. Dabei seien die Anforderungen an die erforderliche Schöpfungshöhe nicht allzu hoch, entschied das LG Hamburg.
Eine bekannte Designagentur machte Ansprüche aus der Verletzung ihrer Urheberrechte geltend. Sie hatte das Produktdesign für eine bestimmte Bierreihe entwickelt. Dieses Design wurde auch außerhalb der auftraggebenden Firmengruppe ohne Erlaubnis genutzt.
Das LG Hamburg bejahte nun den urheberrechtlichen Schutz des Produktdesign in seinem Urteil vom 7. Juli 2016 (Az.: 310 O 212/14). An die Voraussetzungen der notwendigen Schöpfungshöhe seien im vorliegenden Fall keine allzu hohen Anforderungen zu stellen. Denn nach der BGH-Rechtsprechung seien an Werke der angewandten Kunst grundsätzlich keine anderen Anforderungen zu stellen sind als an sonstige Werke, etwa der bildenden Kunst oder des literarischen und musikalischen Schaffens.
Geklagt hatte eine selbstständige Spielwarendesignerin, die 1998 einen „Geburtstagszug”-Urteil des Bundesgerichtshofs vom November 2013 (siehe News vom 13. November 2013). Die mit Unterstützung von ver.di klagende selbstständige Spielwarendesignerin hatte trotz der BGH-Grundsatzentscheidung vom Oberlandesgericht Schleswig keinen Schadensersatz zugesprochen bekommen (siehe News vom 16. September 2014). So ging der Rechtsstreit erneut vor den BGH, der wiederum zugunsten der Designerin entschied (siehe News vom 25. Juli 2016).

Pressekontakt: info@urheber.info