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Diskurs

Montag, 08.08.2016

BMBF-Studie: Schranke für Bildung und Wissenschaft machbar

Das Düsseldorfer Institut für Wettbewerbsrecht kommt in einer Studie für das Bundesbildungsministerium (BMBF) zu dem Ergebnis, dass eine allgemeine Bildungs- und Wissenschaftsschranke im Urheberrecht machbar ist. Wettbewerbsrechtler unter der Führung des Ex-Vorsitzenden der M...

Das Düsseldorfer Institut für Wettbewerbsrecht kommt in einer Studie für das Bundesbildungsministerium (BMBF) zu dem Ergebnis, dass eine allgemeine Bildungs- und Wissenschaftsschranke im Urheberrecht machbar ist.
Wettbewerbsrechtler unter der Führung des Ex-Vorsitzenden der Monopolkommission, Justus Haucap, plädieren dafür, den Zugang zum Wissen durch stärkere Nutzerrechte im Urheberrecht auszubauen und zu erleichtern. Eine allgemeine Bildungs- und Wissenschaftsschranke sei realisierbar, heißt das Fazit der vier Verfasser, unter ihnen der von der Politik schon öfters als Sachverständiger angeforderten Urheberrechtlers Gerald Spindler in der Studie „Ökonomische Auswirkungen einer Bildungs- und Wissenschaftsschranke im Urheberrecht“ (Download).
Mit der Veröffentlichung der Studie will das BMBF offenbar seine früh öffentlich gemachte Ansicht untermauern, dass die allgemeine Bildungs- und Wissenschaftsschranke noch in der 2017 zu Ende gehenden Legislaturperiode im Urheberrecht verankert wird. So war es auch im Koalitionsvertrag versprochen worden (siehe News vom 27. November 2013). Katharina de la Durantaye von der Humboldt-Universität hatte dazu im März 2014 eine Untersuchung im Auftrag des BMBF veröffentlicht, in der ein Modell einer „allgemeinen Bildungs- und Wissenschaftsschranke mit Regelbeispielen“ entworfen und ihre Einführung befürwortet wird (siehe News vom 2. Mai 2014).
Befragt haben die Wettbewerbsrechtler für die neue BMBF-Studie 303 wissenschaftliche Bibliotheken von Hochschulen und Forschungsinstituten sowie 133 hauptamtlich geführte Stadtbibliotheken. Wie schon die Berliner Professorin kommen sie zu dem Ergebnis, dass die derzeitigen Ausnahmen vom exklusiven Verwertungsrecht im Urheberrecht (Schrankenregelungen) für Wissenschaft, Bildung und Bibliotheken oftmals „nur schwer handhabbar“ sind. Dies liege vor allem an „zahlreichen unbestimmten Rechtsbegriffen“ und an der „Komplexität der Ausgestaltung“ der bestehenden „Schrankenregelungen“.
Vor allem kritisieren die Bibliotheken Bestimmungen zum „Kopienversand auf Bestellung“ (§ 53a Urheberrechtsgesetz). Die damit einhergehende Rechtsunsicherheit habe die meisten Bibliotheken dazu veranlasst, Ausleihberechtigten selbst elektronisch verfügbare Artikel „entweder in Papierform oder als eingescannte Version mit mangelnder Qualität zur Verfügung zu stellen“. Die mit vielen Ausnahmen versehene Klausel sei „für den Laien komplett unverständlich“ und selbst Juristen hätten Schwierigkeiten bei ihrer Anwendung.
Dass durch eine allgemeine Bildungs- und Wissenschaftsschranke die Bildungsmedien- und Wissenschaftsverlage bedroht wäre, glauben die vier Wissenschaftler nicht. Spürbare Erlösrückgänge seien durch die angedachten Schrankenerweiterungen nicht zu erwarten. Angesichts der Vielzahl der angeführten Vorteile und nur geringen Gefahren für die Verlagsseite, ziehen die vier Verfasser das Fazit, „dass eine allgemeine Bildungs- und Wissenschaftsschranke realisierbar ist.“ Fur weitergehende Ausnahmeregelungen müssten auf EU-Ebene aber zunächst die die Ausnahmeregelungen in der Urheberrechtsrichtlinie von 2001 (InfoSoc-Direktive) geändert werden, so für die (Fern-)Verleih von E-Books, den Remote Access für elektronische Leseplatze, den Internetzugang zu Archiven sowie die Ausweitung des Zweitverwertungsrechts.
Öffentlich bekanntgemacht hat die neue Studie der Innsbrucker Urheberrechtler Leonhard Dobusch bei netzpolitik.org und gleich einen weiteren Artikel bei iRights.info nachgeschoben. Erst kürzlich hatten sich Bundestagsabgeordnete aller Fraktionen für die Einführung einer Bildungs- und Wissenschaftsschranke noch in dieser Legislaturperiode ausgesprochen. Ein Antrag der Grünen fand aber keine Zustimmung der Abgeordneten der Regierungskoalition (siehe News vom 9. Juli 2016). Im Bundesjustizministerium soll bereits ein Entwurf für das Gesetzesvorhaben vorliegen.

Pressekontakt: info@urheber.info