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Diskurs

Sonntag, 24.07.2016

eco-Verband gegen Leistungsschutzrecht nicht nur in der EU

Nach der VG Media hat sich in Deutschland der Internetverband eco zur Einführung eines europäischen Leistungsschutzrechts für Verleger und/oder Presseverleger geäußert – im Unterschied zu der Verwertungsgesellschaft der Verlagskonzerne allerdings öffentlich und naturgemäß mit ...

Nach der VG Media hat sich in Deutschland der Internetverband eco zur Einführung eines europäischen Leistungsschutzrechts für Verleger und/oder Presseverleger geäußert – im Unterschied zu der Verwertungsgesellschaft der Verlagskonzerne allerdings öffentlich und naturgemäß mit gegenteiliger Tendenz.
Die Stellungnahme der VG Media zur Konsultation der EU-Kommission zu einem europaweiten Leistungsschutzrecht (siehe News vom 11. Juli 2016) war erst durch eine Veröffentlichung des Online-Portal iRights.info publik geworden, in der es allerdings vorrangig um die Kosten der VG Media für den Rechtsstreit um die Durchsetzung des Presseverleger-Leistungsschutzrechts in Deutschland geht. Interessanterweise befürwortet die Verwertungsgesellschaft darin die Einführung eines europäischen Leistungsschutzrechts für Presseverleger, äußert sich aber in ihrer Antwort an die EU-Kommission nicht („Keine Meinung“) zum Leistungsschutzrecht für Verleger.
Das ist beim eco-Verband der Internetwirtschaft grundlegend anders. In seiner Stellungnahme zur Konsultation plädiert der Verband eindringlich gegen die Einführung eines europäischen Leistungsschutzrechts sowohl für Verleger als auch Presseverleger und beschreibt detailliert bei beiden Rechten die Gefahr für Autoren einerseits und den Forschungs- und Wissenschaftsbereich andererseits („Sehr negative Auswirkungen“).
„Ein solches verwandtes Schutzrecht für alle Arten von Publikationen und jede Art von Verleger wäre noch wesentlich schädlicher als das bestehende Leistungsschutzrecht, weil es viel weiter gehen und viel mehr Nutzungsbereiche und Akteure beeinträchtigen würde“, heißt es in seiner Pressemitteilung vom 25. Juli 2016 unter der Schlagzeile „eco fordert: Leistungsschutzrecht auf europäischer Ebene muss verhindert werden“. „Ein neues, noch breiter ausgelegtes Leistungsschutzrecht auf europäischer Ebene könnte zum Hemmschuh für die gesamte Informationsgesellschaft und Digitalisierung werden: Es droht eine dauerhafte massive Rechtsunsicherheit für alle Akteure“, erklärt Oliver Süme, eco-Vorstand Politik & Recht, darin.
Die Diskussion um ein neues verwandtes Schutzrecht auf europäischer Ebene, ähnlich dem Leistungsschutzrecht für Presseverleger in Deutschland, entwickele sich nach Ansicht des eco-Verbands zunehmend zur Farce. „Es zeigt sich immer deutlicher, dass die Schaffung des Leistungsschutzrechtes in Deutschland bislang niemanden etwas gebracht hat“, so Süme. „Und es wird nicht besser dadurch, wenn es jetzt möglicherweise auch noch auf europäischer Ebene eingeführt und sogar ausgeweitet werden soll.“
Auch der Bundesverband Deutsche Startups erklärt in einer aktuellen Pressemitteilung das Leistungsschutzrecht für Presseverleger in Deutschland für „offiziell gescheitert“ und warnt vor der Einführung auf EU-Ebene. „Die Überlegungen für ein europäisches Leistungsschutzrecht müssen ebenfalls sofort beendet werden um einen langfristigen Schaden vom europäischen Startup-Ökosystem abzuwenden“, so der Verband. Es sei eine Gefahr für Wachstum und Innovation in Deutschland. Er bezieht sich dabei auf einen Beschluss des OLG München im Rechtsstreit des Startups Ubermetrics gegen die Süddeutsche Zeitung, über den die Zeit vom 20. Juni 2016 in einem Artikel mit dem Titel „Kollateralschäden eines unsinnigen Gesetzes“ berichtet hatte.

Pressekontakt: info@urheber.info