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Diskurs

Freitag, 08.07.2016

Noch keine Einigkeit in der Koalition über Wissenschaftsschranke

Bundestagsabgeordnete aller Fraktionen haben sich für die Einführung einer Bildungs- und Wissenschaftsschranke im Urheberrecht noch in dieser Legislaturperiode ausgesprochen. Ein Antrag der Grünen fand aber keine Zustimmung der Abgeordneten der Regierungskoalition. Einen Tag ...

Bundestagsabgeordnete aller Fraktionen haben sich für die Einführung einer Bildungs- und Wissenschaftsschranke im Urheberrecht noch in dieser Legislaturperiode ausgesprochen. Ein Antrag der Grünen fand aber keine Zustimmung der Abgeordneten der Regierungskoalition.
Einen Tag nach der öffentlichen Anhörung zur Reform des Urhebervertragsrechts und zur Verlegerbeteiligung des Rechtsausschusses hat sich der Bundestag am 7. Juli 2016 in einer Plenardebatte noch einmal mit dem Thema Urheberrecht beschäftigt, nämlich der Bildungs- und Wissenschaftsschranke. In einem Antrag (BT-Drs. 18/8245) für eine Bundestagsentschließung fordern Bündnis 90/Die Grünen die Bundesregierung auf, unverzüglich einen Gesetzentwurf für einen allgemeine Bildungs- und Wissenschaftsschranke im Urheberrecht vorzulegen (siehe News vom 28. April 2016).
Seit nunmehr über sechs Jahren hätten die letzten beiden Bundesregierungen unter Führung der Union eine Bildungs- und Wissenschaftsschranke im Urheberrecht angekündigt und noch keine entsprechenden Gesetzentwurf vorgelegt, heißt es in dem Antrag der Grünen-Fraktion. Auch im Koalitionsvertrag habe die Regierung erklärt eine Bildungs- und Wissenschaftsschranke einführen zu wollen (siehe News vom 27. November 2013). Das Fehlen dieser Schrankenregelung führe zu „großer Rechtsunsicherheit für Forscher, Wissenschaftler und Lehrer, aber auch für Infrastruktureinrichtungen wie Bibliotheken, Archive und Museen“, wie auch das Gutachten von Katharina de la Durantaye belege (siehe News vom 2. Mai 2014).
Für die Grünen sagte Kai Gehring in der Debatte zur ersten Lesung im Parlament, der „Modernisierungsstau im Urheberrecht“ gehöre endlich überwunden und warf der Koalition vor, „die Probleme zu verschleppen“ (Bundestagsvideo). Eine Wissenschaftsschranke würde es Dozenten, Lernenden und Forschenden erlauben, „publizistische Werke jedweder medialer Art für den nichtgewerblichen wissenschaftlichen Gebrauch generell genehmigungsfrei und ohne Einschränkungen zu nutzen“. In die gleiche Kerbe hieb Petra Sitte von den Linken, die den „völlig richtige“ Antrag der Grünen unterstützte, und verglich die Angelegenheit mit Beckets Theaterstücks „Warten auf Godot“.
Unter den Abgeordneten der Regierungskoalition fand der grüne Antrag hingegen keine Zustimmung. Als „Schaufenster-Antrag“ bezeichnete der SPD-Abgeordnete Christian Flisek ihn. Dennoch sicherten die Bundestagsabgeordneten der Regierungskoalition die Einführung einer Bildungs- und Wissenschaftsschranke noch in dieser Legislaturperiode zu. Allerdings scheint es noch keine Einigkeit über die Ausgestaltung der Schrankenregelung zu geben.
Der SPD-Politiker Christian Flisek versprach, dass Schwarz-Rot das im Koalitionsvertrag versprochene Projekt wie die anderen darin enthaltenen Punkte zum Urheberrecht noch „handwerklich“ und sauber abarbeiten“ werde. Nötig sei es, „Wir werden das komplette Schrankenwesen im Wissenschafts- und Bildungsbereich aufräumen müssen“, da dieses zu einem Dschungel ausgewachsen sei. Er erklärte, dass alle neuen Schrankenregelungen vergütungspflichtig sein werden, dazu aber zunächst angesichts höchstrichterlicher Rechtsprechung von EuGH und BGH geklärt werden müsse, wie Vergütungen zwischen Urhebern und Verlagen zu verteilen seien. Im Unterschied zu Heck versicherte er, „dass alle Schrankenregelungen „Vorrang vor Lizenzangeboten“ haben würden.
Hecks Fraktionskollege Tankred Schipanski, Obmann der CDU/CSU-Bundestagsfraktion im Ausschuss Digitale Agenda, dankte den Grünen, dass sie Druck auf das federführende Bundesjustizministerium ausübten. Dort läge bereits ein Entwurf für das Gesetzesvorhaben vor, sagte er.

Pressekontakt: info@urheber.info