Direkt zum Inhalt springen

Diskurs

Mittwoch, 06.07.2016

Bundestagsanhörung zur Reform des Urhebervertragsrechts

Der Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Reform des Urhebervertragsrechts stand am 6. Juli 2016 im Mittelpunkt einer öffentlichen Anhörung des Bundestagsausschusses für Recht und Verbraucherschutz. Außerdem lag auch ein Antrag der Grünen vor. Als Sachverständige nahmen Marti...

Der Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Reform des Urhebervertragsrechts stand am 6. Juli 2016 im Mittelpunkt einer öffentlichen Anhörung des Bundestagsausschusses für Recht und Verbraucherschutz. Außerdem lag auch ein Antrag der Grünen vor.
Als Sachverständige nahmen Martin Diesbach, Rechtsanwalt und Mitverfasser des „Münchner Verwerterentwurfs“, Professor Jan Hegemann, Rechtsanwalt und Urheberrechtsexperte, Professor Karl-Nikolaus Peifer und Mitverfasser des „Kölner Entwurfs“, Professor Gerhard Pfennig, Sprecher der Initiative Urheberrecht und Mitverfasser des „Berliner Entwurfs“, DJV-Justiziar Benno H. Pöppelmann sowie Autor und Verleger Jörg Sundermeier und Rechtsanwalt Urs Verweyen, der unter anderem den Computer- und Hardwareherstellerverband ZitCo berät und vertritt, Stellung (siehe Update der News vom 28. Juni 2016).
Es bestehe ein „strukturelles Ungleichgewicht“ zwischen Kreativen und Verwertern, führte Gerhard Pfennig von der Initiative Urheberrecht aus, berichtet Stefan Krempl von der Anhörung, der sich in seinem Artikel auf heise online allerdings nur mit dem Auskunftsanspruch für Urheber über Werknutzungen befasst. Die Position der Urheber müsse daher gestärkt und besser durchsetzbar werden, weswegen das vorgesehene Verbandsklagerecht sinnvoll sei. Es gehe nicht darum, „die Vergütung insgesamt zu erhöhen“, aber endlich die vielfach versprochene „angemessene“ zu erzielen. Das Bundeskabinett habe den ursprünglich im Referentenentwurf von Justizminister Maas vorgesehenen weitergehenden Auskunftsanspruch „weichgespült“. Benno Pöppelmann vom Deutschen Journalisten-Verband habe gesagt, dass nicht ganze Nutzergruppen von dem Recht ausgenommen werden dürften.
Karl-Nikolaus Peifer vom Kölner Institut für Medien- und Kommunikationsrecht, sprach sich hingegen dafür aus, den Kreis der Auskunftspflichtigen zu begrenzen, heißt es in einem – oft widersprüchlichen – Artikel des Parlamentsberichterstatters auf bundestag.de (ein Video der Anhörung gibt es nicht). Wie sich ein ausgewogenes Auskunftsrecht schaffen lasse, das dem Informationsbedürfnis der Urheber gerecht wird, ohne dabei zu einem Bürokratiemonster für Verlage und Sender zu werden, fragte Christian Flisek (SPD). Klar abgelehnt hätten die im Verlagsumfeld tätigen Rechtsanwälte Martin Diesbach und Jan Hegemann den Auskunftsanspruch, so heise online.
Die Debatte um eine angemessene Vergütung sollte nicht zu sehr auf den vermeintlichen Gegensatz zwischen Urhebern und Verwertern fokussiert werden, sagte Professor Peifer laut bundestag.de. Probleme ergäben sich vielmehr aus dem Markteintritt neuer Player und Plattformen in den letzten Jahren. Er empfahl, auf Ebene der Verbände branchenspezifische „typische Nutzungsformen“ für einzelne Leistungen zu definieren, die dann eine faire und transparente Vergütung erlaubten. Es stärke dabei die Verhandlungsposition des einzelnen Künstlers, dass Urheberverbände dessen Interessen wahrnähmen und über die Einhaltung von Vergütungsregeln wachten, sagte Gerhard Pfennig.
Verleger Jörg Sundermeier habe erklärt, dass sich die Buchbranche bereits auf mit den Gewerkschaften ausgehandelte Vergütungsregeln stütze, die auch „weitgehend eingehalten“ würden. Am Beispiel Pressemarktes habe Hegemann deutlich gemacht, dass es nicht Ziel des Gesetzes sein könne, Künstlern und Autoren eine Art „Grundeinkommen“ zu garantieren. Es gehe schlicht darum, einen funktionierenden Mechanismus der Preisfindung zur Verfügung zu stellen. Außerdem habe der Rechtsanwalt sich für das umstrittene Prinzip der Pauschalvergütung ausgesprochen. „Auch eine Pauschalvergütung muss dem Kriterium der angemessenen Vergütung genügen“, sagte Hegemann, und beispielsweise Wiederholungen oder andere Nutzungsarten einschließen, auch solche, an die zunächst noch niemand denke.

Stellungnahmen der Sachverständigen

Stellungnahme der Initiative Urheberrecht

stellungnahme-ini-urhr-bt-anhoerung-2016-07-07.pdf (pdf, 587.41 KB)

Pressekontakt: info@urheber.info