Direkt zum Inhalt springen

Diskurs

Donnerstag, 26.05.2016

EU-Rat: Einigung über wesentliche Grundsätze der Portabilität

Der Europäischer Rat hat sich auf wesentliche Grundsätze einen Verordnungsvorschlag für die „grenzüberschreitenden Portabilität von Online-Inhaltediensten“ geeinigt. Der Rat kann jetzt im Rahmen des Gesetzgebungsverfahrens Verhandlungen mit dem Europäischen Parlament aufnehmen...

Der Europäischer Rat hat sich auf wesentliche Grundsätze einen Verordnungsvorschlag für die „grenzüberschreitenden Portabilität von Online-Inhaltediensten“ geeinigt. Der Rat kann jetzt im Rahmen des Gesetzgebungsverfahrens Verhandlungen mit dem Europäischen Parlament aufnehmen, sobald das Parlament seine Verhandlungsposition festgelegt hat.
Der Änderungsvorschlag der Niederlande vom 31. März 2016, die derzeit den Vorsitz im EU-Rat hat, wurde bereits geleakt und vom Online-Nachrichtenportal Politico veröffentlicht (siehe News vom 11. April 2016). Der jetzt vom Rat beschlossene Vorschlag (Download) sieht striktere Regelungen vor als der „Verordnungsvorschlag zur Gewährleistung der grenzüberschreitenden Portabilität von Online-Inhalten im Binnenmarkt“, den die EU-Kommission im Dezember vorgelegt hat (siehe News vom 9. Dezember 2015).
„Diese Initiative wird europäischen Bürgern auf Reisen das Leben erleichtern, weil sie auf Online-Inhalte, die sie in ihrem Heimat-Mitgliedstaat rechtmäßig erworben oder abonniert haben, weiter zugreifen können, wenn sie sich vorübergehend in einem anderen Mitgliedstaat aufhalten“, erklärte der Präsident des Rates und niederländische Wirtschaftsminister, Henk Kamp. „Das heißt, die Bürger werden auf Urlaubs- oder auf Geschäftsreisen in einem anderen Mitgliedstaat genau wie zuhause Zugang zu Musik, Filmen, Spielen oder Sportveranstaltungen haben.“
Die Verordnung soll nur für Online-Inhaltedienste gelten, die gegen Zahlung eines Geldbetrags bereitgestellt werden. Frei empfangbare Dienste, etwa der öffentlich-rechtliche Rundfunk, könnten freiwillig den Rahmen der Verordnung nutzen, sofern sie das Wohnsitzland ihrer Abonnenten überprüfen.

Pressekontakt: info@urheber.info