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Diskurs

Dienstag, 26.04.2016

Bundesjustizministerium veröffentlicht Studien zum Urheberrecht

Um für die rechtspolitischen Diskussionen über das Urheberrecht im digitalen Zeitalter eine bessere empirische Grundlage zu schaffen, hatte das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz zwei Studien in Auftrag gegeben, die nun veröffentlicht wurden. Die von den P...

Um für die rechtspolitischen Diskussionen über das Urheberrecht im digitalen Zeitalter eine bessere empirische Grundlage zu schaffen, hatte das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz zwei Studien in Auftrag gegeben, die nun veröffentlicht wurden.
Die von den Professoren Dietmar Harhoff vom Max-Planck-Institut für Innovation zusammen mit Reto M. Hilty verfasste Studie „Urheberrecht und Innovation in digitalen Märkten“ (Download) wurde am 25. April 2016 an Bundesjustizminister Heiko Maas übergeben, teilte das BMJV mit. Ebenfalls wurde die Studie „Urheberrechtsvergütung im digitalen Zeitalter - der internationale Forschungsstand“ (Download) von Professor Christian Handke (Universität Rotterdam). Das BMJV werde die Studien als eine Basis für die weitere Arbeit und für die öffentliche Diskussion beim Urheberrecht auswerten.
Am 26. April hatte der Minister zum Debatten- und Meinungsforum 360grad eingeladen. Zum Thema „Urheberrecht in der digitalisierten Welt“ diskutierten mit Heiko Maas Martin Kretschmer, Prof. für Immaterialgüterrecht an der Universität Glasgow, Florian Drücke, Geschäftsführer des Bundesverbandes Musikindustrie und Philipp Otto, Gründer und geschäftsführender Partner des iRights.Lab.
„Wir passen das Urheberecht zurzeit mir drei nationalen Gesetzentwürfen an das digitale Zeitalter an“, sagte Maas. „Damit soll in Zukunft dreierlei ermöglicht werden: einen möglichst guten Zugang zu Kunst und Kultur, eine faire Vergütung für Kreative und Geschäftsmodelle, die es Unternehmen erlauben, ihre Investitionen in kreative Produkte zu refinanzieren“. Gleichzeitig betonte er, dass sich nicht alle Probleme über das Urheberrecht lösen ließen. Stattdessen müsse beispielsweise auch das Kartellrecht in den Blick rücken.

Pressekontakt: info@urheber.info