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Diskurs

Mittwoch, 20.04.2016

VG-Gesetz: Kritik des GVL-Beirats an der Sicherheitsleistung

Der Beirat der Gesellschaft zur Verwertung von Leistungsschutzrechten (GVL) hat die Abgeordneten des Deutschen Bundestages aufgefordert, dem Regierungsentwurf zum Verwertungsgesellschaftengesetz (VGG) in der aktuellen Fassung nicht zuzustimmen. Sein Hauptkritikpunkt ist die ge...

Der Beirat der Gesellschaft zur Verwertung von Leistungsschutzrechten (GVL) hat die Abgeordneten des Deutschen Bundestages aufgefordert, dem Regierungsentwurf zum Verwertungsgesellschaftengesetz (VGG) in der aktuellen Fassung nicht zuzustimmen. Sein Hauptkritikpunkt ist die gegenüber dem Referentenentwurf des Justizministeriums geänderte Pflicht zur Sicherheitsleistung für Hersteller und Importeure.
Die Abgeordneten sollten zum ursprünglichen Ziel des Gesetzentwurfs zurückkehren, Kreative und ihre Produzenten zu stärken und die drastischen Fehlentwicklungen bei der Privatkopieabgabe durch die Gerätehersteller und -importeure endlich korrigieren, heißt es in einer Pressemitteilung . „Der Gesetzentwurf darf in dieser Form nicht den Bundestag passieren”, sagte Beiratsvorsitzender Hans Reinhard Biere. „Die Sicherheitsleistung muss wieder zwingend und uneingeschränkt im Gesetz verankert werden, sonst ist es das Papier nicht wert, auf dem es steht. Kreativen und ihren Produzenten wird seit Jahren eine angemessene Geräte- und Speichermedienabgabe vorenthalten.” Die Abgeordneten dürften „jetzt nicht vor den Profitinteressen der Geräteindustrie einknicken.”
Der Koalitionsvertrag der Großen Koalition sah vor, eine Hinterlegungspflicht aller Geräte- und Speichermedienhersteller für die Ansprüche der Kreativen einzuführen (siehe News vom 27. November 2013). Auf dieser Basis enthielt der Referentenentwurf zum VGG (siehe News vom 18. Juni 2015) „einen mit allen Beteiligten abgestimmten, tragfähigen Kompromiss”. Im Regierungsentwurf (siehe News vom 11. November 2015) jedoch werde die Pflicht zur Sicherheitsleistung faktisch außer Kraft gesetzt, indem sie auf Unternehmen beschränkt wird, die insolvenzgefährdet sind, erklärt der 24-köpfige GVL-Beirat in seinem einstimmig gefassten Beschluss. Biere: „Im Moment läuft das eigentliche Gesetzesziel leer und die Kreativen werden verschaukelt.” In der Praxis können die Kreativen eine Insolvenzgefahr nicht erkennen und kein Gerätehersteller würde eine bevorstehende Insolvenz ankündigen.

Pressekontakt: info@urheber.info