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Diskurs

Donnerstag, 07.04.2016

EU-Abgeordneter Köster: Online-Gewinne an Kreative umverteilen

Dietmar Köster, SPD-Abgeordneter im Europäischen Parlament, hat auf der jährlichen Kulturkonferenz der Musikindustrie dafür plädiert, Teile der Gewinne der großen Internet-Plattformen wie Google und Facebook zugunsten der Kreativen umzuverteilen und etwa über Verwertungsgesell...

Dietmar Köster, SPD-Abgeordneter im Europäischen Parlament, hat auf der jährlichen Kulturkonferenz der Musikindustrie dafür plädiert, Teile der Gewinne der großen Internet-Plattformen wie Google und Facebook zugunsten der Kreativen umzuverteilen und etwa über Verwertungsgesellschaften auszuschütten.
Köster, der Mitglied des Rechtsausschusses (JURI) des EU-Parlaments ist, habe auf der Konferenz „Verantwortungskultur im Internet“ des Bundesverbands der Musikindustrie (BVMI) am 6. April 2016 die Frage aufgeworfen, ob und wie sich der „Reichtum“ der großen Internet-Plattformen „umverteilen“ lasse, berichtet Stefan Krempl bei heise online. Verwertungsgesellschaften könnten dabei eine wichtigere Rolle spielen, schlug Köster vor. Es müsse angesichts der oft wenig rosigen Situation der Kreativen darum gehen, „hier etwas auf den Weg zu bringen“. Der Markt allein sorge nicht dafür, dass Kulturschaffende fair bezahlt würden.
Das Leitbild der EU-Kommission in der laufenden Urheberrechtsreform sei vor allem „technokratisch“ geprägt, kritisierte der EU-Abgeordnete in diesem Zusammenhang und habe die Interessen der Künstler nur ansatzweise im Blick. Auch Digitalkommissar Günther Oettinger ginge den Weg des geringsten Widerstands. In der Tat werden die „Arbeiten an der Rolle der Plattformen und Online-Mittler“ zwar als Aufgabe in der Kommissionsmitteilung „Schritte zu einem modernen, europäischeren Urheberrecht“ genannt (siehe News vom 9. Dezember 2015), konkrete Vorschläge sind aus einer öffentlichen Konsultation zur wirtschaftlichen Rolle von Online-Plattformen (siehe News vom 28. September 2015) aber bisher nicht erfolgt.
Die Society of Audiovisual Authors (SAA), zu der sich 25 Verwertungsgesellschaften aus 18 europäischen Ländern zusammengeschlossen haben, hatte vorgeschlagen, den Grundsatz im europäischen Recht verankern, wonach den Urhebern von audiovisuellen Werken ein Vergütungsanspruch zusteht, wenn ihre Werke auf digitalen Plattformen verwertet werden (siehe News vom 22. Januar 2016).
Auf der Konferenz stieß Kösters Vorschlag jedenfalls auf Zustimmung, berichtet Krempl, wobei die Musikindustrie selbst, so BVMI-Chef Dieter Gorny, offenbar in erster Linie auf die Gestaltung des „Ordnungsrahmens“ setzt. So berichtete Urheberrechtsanwältin Kerstin Bäcker auf der Kulturkonferenz über immer mehr Gerichtsurteile zu Websperren oder Schadensersatz bei Urheberrechtsverletzungen und forderte „die Haftungsprivilegien für Provider zurückzuschrauben“, so Stefan Krempl in einem weiteren Artikel . „Alle, die mit Inhalten Geld verdienen, sind dafür verantwortlich und müssen dafür geradestehen“, sagte Rolf Budde, Präsident des Deutschen Musikverleger-Verbands, laut heise online.

Pressekontakt: info@urheber.info