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Diskurs

Mittwoch, 23.03.2016

IPRED 2: Öffentliche EU-Konsultation läuft bis Mitte April

Update | Am 13. Januar 2016 hatte die Europäische Kommission eine öffentliche Konsultation über die Bewertung und Modernisierung des Rechtsrahmens für die Durchsetzung der Rechte an geistigem Eigentum (IPR) gestartet. Sie läuft bis zum 15. April 2016. Die Kon...

Update | Am 13. Januar 2016 hatte die Europäische Kommission eine öffentliche Konsultation über die Bewertung und Modernisierung des Rechtsrahmens für die Durchsetzung der Rechte an geistigem Eigentum (IPR) gestartet. Sie läuft bis zum 15. April 2016.
Die Konsultation soll helfen, die Funktionsweise der Richtlinie 2004(48)EG zur Durchsetzung der Rechte an geistigem Eigentum (IPRED) in der Online-Umgebung zu bewerten, die mögliche Notwendigkeit zur Anpassung dieser Vorschriften zu ermitteln und Korrekturmaßnahmen vorschlagen, heißt es auf der Webseite zur öffentlichen Konsultation. Sie besteht aus fünf verschiedenen Fragebögen für die verschiedenen Anspruchsgruppen, nämlich für Rechteinhaber, für Justiz und Anwaltschaft, „Intermediäre“, Mitgliedstaaten und Behörden, und für Verbraucher und die Zivilgesellschaft. Die Fragebögen wird es in sechs Sprachen geben, darunter Deutsch.
Für die Konsultation hat die Vereinigung European Digital Rights (EDRi) ein Online-Formular erstellt, das von der Digitalen Gesellschaft nun auch auf Deutsch ins Netz gestellt wurde. „Dass die Teilnahme an öffentlichen Konsultationen durchaus ein wirkungsvolles Mittel zur Stärkung der Verbraucher/innen-Perspektive darstellen kann, zeigten die Ergebnisse der ‚Öffentlichen Konsultation zur Überprüfung der Regeln zum EU-Urheberrecht’ von Anfang 2014", heißt es in der Mitteilung der Digitalen Gesellschaft.
Die Konsultation ist Teil des EU-Aktionsplans zur Durchsetzung der Rechte des geistigen Eigentums (siehe News vom 10. Februar 2015). Die alte EU-Kommission hatte als eine ihrer letzten Aktivitäten im Urheberrecht noch einen neuen Anlauf für die „Verbesserung des Schutzes und der Durchsetzung der Rechte des geistigen Eigentums“ (auch bekannt als IPRED 2) gestartet (siehe News vom 2. Juli 2014). Ihr „EU-Aktionsplan für einen neuen Konsens über die Durchsetzung von Immaterialgüterrechten“ war aber mehr eine minimalistische Pflichtübung. Allerdings hatte ein Diskussionspapier der italienischen Ratspräsidentschaft dazu heftige Reaktionen unter deutschen Netzaktivisten unter dem Tenor „Vorratsdatenspeicherung“ ausgelöst (siehe News vom 25. September 2014).
Praktisch seitdem die Richtlinie 2004(48)EG zur Durchsetzung der Rechte des geistigen Eigentums (IPRED) im April 2004 in Kraft getreten war, versucht die Europäische Kommission nach einem „verbesserten“ Nachfolgemodell. Der Versuch einer Richtlinie zur Strafrechtlichen Durchsetzung der Rechte des geistigen Eigentums scheiterte und auch beim IPRED-2-Prozess gibt es – nicht zuletzt seit der internationalen ACTA-Diskussion – keinen Konsens unter den EU-Mitgliedsstaaten.

Pressekontakt: info@urheber.info