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Diskurs

Freitag, 11.03.2016

Urhebervertragsrecht: Gesetzesreform soll verwässert werden

Das Bundesjustizministerium plant offenbar, die Reform des Urhebervertragsrechts zu verwässern. Das zeigt ein jetzt bekannt gewordener Regierungsentwurf für die Gesetzesreform. Er soll voraussichtlich am 16. März 2016 vom Bundeskabinett beschlossen werden (siehe

Das Bundesjustizministerium plant offenbar, die Reform des Urhebervertragsrechts zu verwässern. Das zeigt ein jetzt bekannt gewordener Regierungsentwurf für die Gesetzesreform. Er soll voraussichtlich am 16. März 2016 vom Bundeskabinett beschlossen werden (siehe News vom 10. März 2016 ).
So soll beim Rückrufsrecht nach fünf Jahren, gegen das vor allem Buchverlage protestiert hatten, nun auf zehn Jahre verdoppelt werden, berichtet die FAZ. „Außerdem darf der Verwerter eine schon aufgenommene Nutzung fortsetzen.” Und: „Gestrichen wurde auch das geplante Verbot von Pauschalvergütungen.”
Aus der bekanntgewordenen Entwurfsfassung des Gesetzentwurfs vom 17. Februar geht außerdem hervor, dass das Auskunftsrecht deutlich eingeschränkt wird und Werknutzer sich dem vorgesehenen Verbandsklagerecht durch Austritt aus Verwerterverbänden entziehen können. Ebenso wird der ursprünglich ausdrücklich vorgesehene Anspruch auf die Vergütung jeder einzelnen Nutzung jetzt zum Vorteil der Verwerter wesentlich unkonkreter formuliert. Total-Buy-out-Verträge bleiben auch künftig möglich.
Während der Berlinale hatte Bundesjustizminister Heiko Maas bei einer Veranstaltung des BFFS noch betont, dass er zentrale Punkte seines Reformvorhabens für das Urhebervertragsrecht, „etwa Auskunftsanspruch über die Nutzung der Werke oder Verbandsklagerecht, durchboxen will“ (siehe News vom 15. Februar 2016). „Wenige Tage später stand aber schon fest: Der SPD-Politiker hat Protesten vor allem von Verlegerseite zu weiten Teilen nachgegeben und zentrale Punkte des ursprünglichen Referentenentwurfs abgemildert”, schreibt Stefan Krempl bei heise online.
„Von der Absicht des Justizministers, die rechtliche und wirtschaftliche Situation der Urheber deutlich zu verbessern, ist im Regierungsentwurf praktisch nichts übrig geblieben“, kritisierte DJV-Bundesvorsitzender Frank Überall. „Aus dem jetzigen Regierungsentwurf sind gegenüber dem stimmigen Referentenentwurf beinahe sämtliche für Urheber vorteilhafte Regelungen wieder gestrichen beziehungsweise bis zur vollkommenen Wirkungslosigkeit abgeschwächt worden”, sagte der stellvertretende ver.di-Vorsitzende Frank Werneke. „Wir erwarten von der Regierung, dass sie ihr Versprechen einlöst und die Rechte der Kreativen tatsächlich stärkt. Der Regierungsentwurf muss deutlich nachgebessert werden.”

Pressekontakt: info@urheber.info