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Diskurs

Montag, 15.02.2016

Urhebervertragsrecht: Grüner Antrag ohne Rückrufrecht

Update | Die Grüne Fraktion will einen eigenen Antrag zur Reform des Urhebervertragsrechts in den Bundestag einbringen. Vorab wurde er in einem Blog der Zeitschrift Cicero veröffentlicht. Als wichtigsten Punkt des Bundestagsantrags stellt die Zeitschrift eine...

Update | Die Grüne Fraktion will einen eigenen Antrag zur Reform des Urhebervertragsrechts in den Bundestag einbringen. Vorab wurde er in einem Blog der Zeitschrift Cicero veröffentlicht.
Als wichtigsten Punkt des Bundestagsantrags stellt die Zeitschrift einen Punkt heraus, der im Grünen-Antrag fehlt: „Die Grünen verzichten auf einen der zentralen Streitpunkte des Referentenentwurfs von Maas: das Rückrufrecht“, heißt es in dem Artikel. Begrüßt wird der grüne Abschied „von der Fünf-Jahres-Klausel“ von Börsenvereinsjustiziar Christian Sprang und dem Medienrechtler Stephan Ory, der ohnehin die Novelle des Urhebervertragsrechts für „klar europarechtswidrig“ hält. Der Verband deutscher Schriftsteller in ver.di findet dieses Weglassen „seltsam“. In einer Stellungnahme für Cicero forderte er, die Regelung wieder in den Grünen-Antrag aufzunehmen und schlug einen eigenen Passus für einen Rechterückfall vor.
Ansonsten enthält der Grünen-Antrag gegenüber dem Gesetzentwurf von Bundesjustizminister Heiko Maas (siehe News vom 5. Oktober 2015) nur eine Konkretisierung zur Verbindlichkeit des Schlichtungsverfahrens sowie den alten grünen Vorschlag, dass „auf Antrag einer Partei die Einbeziehung weiterer Vereinigungen von Urheberinnen und Urhebern in das Verfahren zur Aufstellung gemeinsamer Vergütungsregeln“ verlangt werden kann. Eine Verbesserung des Verbandsklagerechts gegenüber Verwertern, die keine Vergütungsregeln unterzeichnet haben, enthält der Antrag nicht.
Dafür enthält er einen Vorschlag, der nur bedingt etwas mit dem Urhebervertragsrecht zu tun hat: Die Grünen wollen ermöglichen, dass Urheber an Hochschulen oder außeruniversitären Forschungseinrichtungen ein unentgeltliches Zweitveröffentlichungsrecht (Stichwort: Open Access) auch dann nach Ablauf von sechs Monaten bei Periodika und zwölf Monaten bei Sammelbänden bekommen, wenn sie Wissenschaftsverlagen ein ausschließliches Nutzungsrecht eingeräumt haben. Die Grünen haben ihren Antrag (BT-Drs. 18/7518) am 15. Februar in den Bundestag eingebracht.

Pressekontakt: info@urheber.info