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Diskurs

Freitag, 05.02.2016

VGG: Justizminister weist Bundesratsvorschläge allesamt ab

Blitzschnell innerhalb von drei Tagen hat das Bundesjustizministerium mit einer Gegenäußerung auf die Stellungnahme des Bundesrates zum Regierungsentwurf für ein Verwertungsgesellschaftengesetz (VGG) reagiert. Darin lehnt die Bundesregierung alle Vorschläge der Länderkammer ab...

Blitzschnell innerhalb von drei Tagen hat das Bundesjustizministerium mit einer Gegenäußerung auf die Stellungnahme des Bundesrates zum Regierungsentwurf für ein Verwertungsgesellschaftengesetz (VGG) reagiert. Darin lehnt die Bundesregierung alle Vorschläge der Länderkammer ab.
Der Bundesrat hatte seine Stellungnahme erst am 29. Januar 2016 beschlossen (siehe News vom 1. Februar 2016). Die sogenannte Gegenäußerung der Bundesregierung (BT-Drs. 18/7454), die traditionell vom verantwortlichen Ministerium verfasst wird, trägt das Datum vom 3. Februar 2016. Die schnelle Reaktion mag darauf zurückzuführen sein, dass die EU-Richtlinie zur kollektiven Rechtewahrnehmung vom 26. Februar 2014 bis zum 10. April 2016 in nationales Recht umgesetzt werden muss (siehe News vom 10. April 2014) oder weil der Rechtsausschuss des Bundestages für den 17. Februar 2016 eine öffentliche Anhörung zu dem Gesetzentwurf angesetzt hat (siehe News vom 3. Februar 2016).
In seiner Stellungnahme hatte sich der Bundesrat zugunsten der „Beteiligung der Verleger an den gesetzlichen Vergütungsansprüchen“ ausgesprochen. Dafür solle die Bundesregierung sich auf der europäischen Ebene einzusetzen. „Unabhängig davon sollte in dem Entwurf des Verwertungsgesellschaftengesetzes (VGG-E) in geeigneter Weise klargestellt werden, dass – entsprechend dem Erwägungsgrund 20 der Richtlinie 2014/26/EU – auch Verleger Rechtsinhaber im Sinn des § 5 VGG-E sind und an den Einnahmen der Verwertungsgesellschaften beteiligt werden können“, heißt es im Bundesratsbeschluss (BR-Drs. 634/15).
Den Einsatz für die Verlagsbeteiligung sagt die Bundesregierung zu. Dies hatte Bundesjustizminister Heiko Maas ohnehin schon mehrfach getan, so auch wieder bei der 1. Lesung des Regierungsentwurfs für das VG-Richtlinien-Umsetzungsgesetz im Bundestag (siehe News vom 19. Januar 2016). Ein „Klarstellungsbedarf“ im VGG sieht das BMJV „allerdings nicht. Rechtsinhaber im Sinne dieser Vorschrift sind auch diejenigen, die gesetzlich oder aufgrund eines Rechteverwertungsvertrags Anspruch auf einen Anteil an den Einnahmen aus den Rechten haben. Darunter können auch Verlage fallen“, heißt es in der Gegenäußerung.
Darin werden vom Justizministerium auch alle Gesetzesvorschläge des Bundesrats zugunsten der Verbraucherverbände zurückgewiesen. So sollten nach den Vorschlägen Länderkammer die Verwertungsgesellschaften verpflichtet werden, ein Mitglied „auf Vorschlag der bundesweiten Dachorganisationen der mit öffentlichen Mitteln geförderten Verbraucherverbände in das Aufsichtsgremium“ zu berufen. Außerdem sollten die Verwertungsgesellschaften verpflichtet werden, nicht nur die Tarife, sondern auch „die aus den empirischen Untersuchungen abgeleiteten Kalkulationsgrundlagen und die Berechnungen der Tarife zu dokumentieren und zu veröffentlichen.“ Außerdem sollte das Patentamt als Aufsichtsbehörde auch dann tätig werden, wenn der Verbraucherzentrale Bundesverband „eine Überprüfung der ordnungsgemäßen Handlungsweise einer Verwertungsgesellschaft beantragt.“

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