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Diskurs

Sonntag, 13.12.2015

Schweizer Bundesrat will Urheberrecht modernisieren

Die Schweizer Regierung, der Bundesrat, hat seine Vorlage zur Änderung des Urheberrechtsgesetzes (URG) veröffentlicht und in das dort als „Vernehmlassung“ bezeichnete Verfahren geschickt, in dem Vernehmlassungsverfahren die Kantone, die in der Bundesversammlung vertretenen Par...

Die Schweizer Regierung, der Bundesrat, hat seine Vorlage zur Änderung des Urheberrechtsgesetzes (URG) veröffentlicht und in das dort als „Vernehmlassung“ bezeichnete Verfahren geschickt, in dem Vernehmlassungsverfahren die Kantone, die in der Bundesversammlung vertretenen Parteien, die Dachverbände der Gemeinden, die Dachverbände der Wirtschaft sowie die interessierten Kreise Stellungnahme abgeben können.
Das Verfahren wird laut einer Pressemitteilung des Eidgenössischen Justiz- und Polizeidepartements bis zum 31. März 2016 dauern. Die Vorlage zur Revision des URG berücksichtigt „in ausgewogener Weise die vielfältigen Interessen der Kulturschaffenden, der Kulturwirtschaft, der Nutzer von urheberrechtlich geschützten Werken sowie der Konsumentinnen und Konsumenten im Allgemeinen“. Dabei orientiere sich die Vorlage an den Empfehlungen der Arbeitsgruppe zum Urheberrecht (AGUR12), heißt es in der Mitteilung.
Die von Bundespräsidentin Simonetta Sommaruga eingesetzte AGUR12 war sich einig, dass gezielte Maßnahmen gegen die Piraterie ergriffen werden sollen. Der Gesetzesentwurf nimmt dieses Anliegen auf. „Die Maßnahmen zur Pirateriebekämpfung sollen künftig dort erfolgen, wo sie am effizientesten sind, nämlich bei den Providern.“ Schweizer Hostprovider sollen keine Piraterieplattformen beherbergen und bei Urheberrechtsverletzungen über ihre Server die betreffenden Inhalte schnell entfernen. Bei ausländischen Hostprovidern sollen Schweizer Accessprovider auf Anweisung der Behörden den Zugang sperren. Für die Provider sieht der Gesetzesentwurf Haftungsbefreiungen vor.
Bei schwerwiegenden Urheberrechtsverletzungen über Peer-to-Peer-Netzwerke sollen Nutzer künftig zwei Warnhinweise von den Accessprovidern erhalten. Bleiben diese erfolglos sollen die Gerichte befugt werden, die Identität des Nutzers bekannt zu geben, um ein zivilrechtliches Verfahren gegen ihn zu ermöglichen. Der Download für den rein privaten Gebrauch soll weiterhin erlaubt sein. „Bundesrat bläst zum Angriff gegen Internetpiraten“, titelte die netzwoche.
Der Gesetzesentwurf enthält außerdem noch etliche andere Regelungen wie die Möglichkeit von erweiterten Kollektivlizenzen zur Nutzung von Internetfernsehen, Streamingdienste und weiteren neuen Dienstleistungen geschaffen. Die Verbraucher sollen zudem künftig nicht mehr doppelt zahlen, die Leerträgervergütung und für den Download von Inhalten. Die Vorlage stellt klar, dass der Umfang der Nutzungen von Bezahldiensten bei der Festsetzung der Leerträgervergütung zu berücksichtigen ist. Gleichzeitig soll die Aufsicht über die Verwertungsgesellschaften „strenger werden“. Vorgesehen ist außerdem, dass Bibliotheken den Kulturschaffenden künftig für das Verleihen von Büchern etc. eine Vergütung (Bibliothekstantieme) zahlen.
Mit der Änderung des URG sollen auch der WIPO-Vertrag von Peking zum Schutz von audiovisuellen Darbietungen und der Vertrag von Marrakesch zur Erleichterung des Zugangs zu veröffentlichten Werken für blinde, sehbehinderte oder sonst lesebehinderte Menschen umgesetzt werden. Die Schweiz erfüllt die Anforderungen der beiden Abkommen bereits , heißt es in der Pressemitteilung.

Pressekontakt: info@urheber.info