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Diskurs

Sonntag, 29.11.2015

Nach Reprobel-Urteil: Keine Ausschüttungen an Verlage

Die Verwaltungsräte der VG Wort und der VG Bild-Kunst haben nach Bewertung des Reprobel-Urteils des EuGH beschlossen, die Ausschüttungen an Verlage weiterhin auszusetzen. Außerdem wird von den Verlagen kurzfristig eine Erklärung für einen Verjährungsverzicht für die bereits ge...

Die Verwaltungsräte der VG Wort und der VG Bild-Kunst haben nach Bewertung des Reprobel-Urteils des EuGH beschlossen, die Ausschüttungen an Verlage weiterhin auszusetzen. Außerdem wird von den Verlagen kurzfristig eine Erklärung für einen Verjährungsverzicht für die bereits gezahlten Ausschüttungen des Jahres 2012 eingefordert.
„Angesichts der Entscheidung des EuGH besteht erhebliche Unsicherheit, ob die Verteilungspraxis der VG Wort im Hinblick auf die Beteiligung von Verlagen in der bisherigen Form beibehalten werden kann. Über zukünftig anstehende Ausschüttungen an Verlage wird die VG Wort daher erst nach einer Entscheidung des BGH in dem dort derzeit anhängigen Klageverfahren entscheiden”, heißt es in einer Erklärung der VG Wort. Allerdings haben die Gremien der VG Wort Ausnahmen beschlossen, soweit Ausschüttungen an Bühnen- und Theaterverlage sowie Schulbuchverlage betroffen sind.
Außerdem sieht sich die VG Wort „rechtlich gezwungen, eine zum Jahresende 2015 drohende Verjährung von möglichen Rückforderungsansprüchen gegenüber Verlagen für Ausschüttungen im Jahr 2012 zu verhindern.” Die Verwertungsgesellschaft hat sämtliche Verlage, die im Jahr 2012 Ausschüttungen der VG Wort erhalten haben, schriftlich aufgefordert, die in 2012 erhaltenen Gelder bis zum 10. Dezember 2015 zurückzahlen oder alternativ eine Verjährungsverzichtserklärung abzugeben. Ausgenommen sind davon die Schulbuchverlage, bei denen eine andere Rechtslage besteht. Die VG Wort empfiehlt – in Übereinstimmung mit dem Börsenverein des Deutschen Buchhandels, der bereits am Freitag eine entsprechende Erklärung ausgesprochen hat – zur Vermeidung weiterer Kosten eine Verjährungsverzichtserklärung abzugeben. Andernfalls müsste die VG Wort ein gerichtliches Mahnverfahren einleiten.
Ein ähnliches Vorgehen hat parallel am 27. November 2015 auch der Verwaltungsrat der VG Bild-Kunst beschlossen und ihren Mitgliedern in einem Sonder-Newsletter mitgeteilt. Betroffen sind hier auch rund 350 Bildagenturen. Ihre Interessenvertretung, der BVPA, fordert eine weitere Beteiligung der Bildagenturen an den Ausschüttungen der gesetzlichen Vergütungen.
Im Verfahren Hewlett Packard ./. Reprobel, in dem es unter anderem um die Beteiligung von Verlagen an gesetzlichen urheberrechtlichen Vergütungsansprüchen geht, hat der Europäische Gerichtshof entschieden, dass zumindest die belgische Regelung zur Beteiligung von Verlagen an der Gerätevergütung gegen die EU-Urheberrechtsrichtlinie von 2001 verstößt (siehe News vom 12. November 2015).
Die EuGH-Entscheidung vom 12. November 2015 (RS: C-572/13) betrifft zwar die Rechtslage zur Gerätevergütung in Belgien, doch weil es auch die Frage der Beteiligung von Verlagen zum Gegenstand hat, hatte der Bundesgerichtshof im Dezember 2014 das Klageverfahren eines wissenschaftlichen Autors gegen den Verteilungsplan der VG Wort ausgesetzt, um zunächst die Entscheidung des EuGH abzuwarten (siehe News vom 19. Dezember 2014). Die VG Wort hatte wegen des Verfahrens im März 2015 beschlossen, die Ausschüttungen an Verlage bis zu einer Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs auszusetzen (siehe News vom 21. März 2015), die VG Bild-Kunst folgte ein paar Monate später (siehe News vom 20. Juli 2015).

Pressekontakt: info@urheber.info