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Diskurs

Montag, 21.09.2015

Auseinandersetzung um Urhebervertragsrecht: Entwurf veröffentlicht

Auseinandersetzungen um die Reform des Urhebervertragsrechts waren zu erwarten – wie schon vor seiner Einführung anno 2002. Verbunden mit einer zurückweisenden Stellungnahme von Rechtsanwalt Mathias Schwarz, Verfassers des „Münchner Entwurfs“ der Medienunternehmen, hat das Onl...

Auseinandersetzungen um die Reform des Urhebervertragsrechts waren zu erwarten – wie schon vor seiner Einführung anno 2002. Verbunden mit einer zurückweisenden Stellungnahme von Rechtsanwalt Mathias Schwarz, Verfassers des „Münchner Entwurfs“ der Medienunternehmen, hat das Onlineportal mediabiz der Zeitschrift Blickpunkt:Film jetzt den Referentenentwurf des Bundesjustizministeriums veröffentlicht. Er befindet sich aktuell noch in der Ressortabstimmung.
Am 11. September hatte das BMJV den Interessenverbänden die „wesentlichen Inhalte“ des Referentenentwurfs in einem vierseitigen Papier (Download bei Blickpunkt:Film) übermittelt, versehen mit dem Hinweis, das der Entwurf zunächst innerhalb der Bundesregierung abgestimmt und nach der Ressortabstimmung an die Verbände verschickt werde (siehe News vom 11. September 2015). Auf Grundlage des Papiers hatten in Folge die Initiative Urheberrecht, der DJV und ver.di erste positive Stellungnahmen zum Reformentwurf veröffentlicht, nicht ohne Nachbesserungsbedarf in einigen Punkten deutlich zu machen.
„Das stärkt die Position der Medien- und Kulturschaffenden sowie der Gewerkschaften“, erklärte etwa der stellvertretende ver.di-Vorsitzende Frank Werneke so Werneke zum vorgesehenen Verbandsklagerecht. Allerdings greife es in der vorliegenden Form zu kurz, denn es entfalte keine Wirkung gegenüber „schwarzen Schafen, die sich seit jeher einer gemeinsamen Vergütungsregelung mit der Gewerkschaft verweigern“. Werneke plädiert daher dafür, Vergütungsregelungen künftig durch Verordnungen verbindlich zu machen, berichtet mediabiz.
Als Gegenpart wird in dem Artikel ausführlich Rechtsanwalt Mathias Schwarz (SKW Schwarz) zitiert, einer der Autoren des „Münchner Entwurfs“ und Leiter der Sektion Kino der Produzentenallianz. Er zieht eine „ernüchternde Bilanz“ eines „missglückten Entwurfs“, durch den eine „dramatische Verschärfung“ des Eingriffs in die Vertragsfreiheit stattfände. „Es wäre wünschenswert, wenn das Ministerium den Entwurf noch einmal gründlich überdenken und zusammen mit allen Beteiligten analysieren würde, wo das Urhebervertragsrecht tatsächlich noch Vollzugsmängel aufweist, um dann nach Wegen zu suchen, diese Mängel – wenn sie denn bestehen – wirksam und nicht mit gegenläufigen Effekten zu beseitigen. Dieser Herausforderung hat sich der Entwurf nur teilweise gestellt. Er ist daran gescheitert“, so das Fazit von Schwarz laut mediabiz. Gleichzeitig hat Blickpunkt:Film den kompletten Referentenentwurf in der Fassung vom 15. September veröffentlicht (Download).

Pressekontakt: info@urheber.info