Direkt zum Inhalt springen

Diskurs

Dienstag, 03.03.2015

Leistungsschutzrecht: Expertenmehrheit für Abschaffung

In der öffentlichen Anhörung des Rechtsausschusses haben sich vier der fünf nicht zur Verlegerseite gehörenden Sachverständige für die sofortige Abschaffung des Leistungsschutzrechts für Presseverleger ausgesprochen. Die Anhörung am 4. März 2015 unter Vorsitz von Renate Künas...

In der öffentlichen Anhörung des Rechtsausschusses haben sich vier der fünf nicht zur Verlegerseite gehörenden Sachverständige für die sofortige Abschaffung des Leistungsschutzrechts für Presseverleger ausgesprochen.
Die Anhörung am 4. März 2015 unter Vorsitz von Renate Künast (Bündnis 90/Die Grünen) war wegen eines gemeinsamen Gesetzentwurfs der Oppositionsfraktionen der Linken und Grünen (BT-Drs.18/3269) angesetzt worden, der die eine Aufhebung der in der vergangenen Legislaturperiode in das Urheberrecht eingefügten Paragrafen 87 f bis h Urheberrechtsgesetz beinhaltet (siehe News vom 3. März 2015).
Neben den beiden Verlagsvertretern, Sebastian Doedens vom Burda-Konzern und Felix Hey vom juristischen Fachverlag Dr. Otto Schmidt, sprach sich auch Professorin Eva Inés Obergfell von der Humboldt-Universität Berlin gegen eine Aufhebung des Presse-Leistungsschutzes aus. Sie plädierte dafür, das laufenden Schiedsgerichtsverfahren beim Patent- und Markenamt abzuwarten und eine Evaluierung des Gesetzes einzuleiten, heißt im Bericht über die Anhörung auf der Website des Bundestags.
Dem gegenüber bewertete iRights-Redaktionsleiter Philipp Otto die Abschaffung als „überfällig". Das Gesetz müsse „so schnell wie möglich" aufgehoben werden, da es angesichts der gravierenden Folgen nicht hinnehmbar sei, „das Ganze auszusitzen". Professor Gerald Spindler (Universität Göttingen) verwies auf die BITKOM-Stellungnahme (siehe News vom 3. März 2015 ) und kritisierte, dass die eigentlichen Urheber nicht von der Regelung profitieren würden. Das bewertete auch der IT-Fachanwalt Thomas Stadler so sagte: „Das eigentliche Ziel der Vorlage ist mit der Regelung nicht erreichbar." Professor Malte Stieper von der Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg hält zwar grundsätzlich ein Leistungsschutzrecht für Verleger für denkbar, „aber nicht so, wie es im Gesetz geregelt ist". Es gebe in der Regelung derart viele unbestimmte Rechtsbegriffe, dass eine Kommentierung aus juristischer Sicht fast unmöglich sei.
Da der Vorstoß von Grünen und Linken Abschaffung des Leistungsschutzrechts vom Bundestag sicher nicht gebilligt wird, werden die zuständigen Gerichte wohl über die Anwendung des Verleger-Leistungsschutzes entscheiden. Besondere Bedeutung kommt dabei der Schiedsstelle des Deutschen Patent- und Markenamtes zu, die auch über die Angemessenheit des VG-Media-Tarifs entscheidet. Wie Golem berichtet, hat Burda-Vertreter Doedens darauf verwiesen, dass die VG Media bereits mit einem Suchmaschinenanbieter einen Lizenzvertrag abgeschlossen habe. Nach Informationen von Golem handelt es sich dabei aber um den französischen Anbieter Qwant, an dem der Axel-Springer-Verlag mit 20 Prozent beteiligt ist. Springer wiederum ist eine der treibenden Kräfte beim Leistungsschutzrecht.

Pressekontakt: info@urheber.info