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Diskurs

Mittwoch, 25.02.2015

BVR und ZDF vereinbaren Vergütungsregeln

Nach langjährigem Rechtsstreit und Verhandlungen sind in der Schlichtung Gemeinsame Vergütungsregeln für 90-minütige fiktionale Auftragsproduktionen des ZDF zwischen dem Sender, der Produzentenallianz und dem Bundesverband Regie (BVR) vereinbart worden. Die Vergütungsregel Au...

Nach langjährigem Rechtsstreit und Verhandlungen sind in der Schlichtung Gemeinsame Vergütungsregeln für 90-minütige fiktionale Auftragsproduktionen des ZDF zwischen dem Sender, der Produzentenallianz und dem Bundesverband Regie (BVR) vereinbart worden.
Die Vergütungsregel Auftragsproduktion Fiction ZDF (Download) gilt ab dem 15. Dezember 2014 und hat eine Laufzeit von drei Jahren. Als Erfolg wertet der BVR, dass sich die Vergütungsregel am Folgevergütungsmodell orientiert sich. Damit sei die Praxis des ZDF, Teil-Buyout-Verträge abzuschließen, nun nicht mehr die Regel. Zudem werde der Wiederholungs-Honorarsatz in der Primetime von 40 auf 50 Prozent erhöht. In Anbetracht des Eckpunktepapiers zwischen VDD und ZDF von 2012 zum Drehbuch, das allerdings gerade vom VDD vorzeitig aufgekündigt wurde (siehe News vom 11. Februar 2015), sei diese Erhöhung ein Erfolg. Drehbuch und Regie hätten damit aktuell in der Primetime-Wiederholung den gleichen Wertigkeitsfaktor.
Ebenfalls als Erfolg wertet der BVR die Erhöhung des wiederholungshonorarfähigen Honorars von 17.890 auf 23.500 Euro, eine Steigerung von 32 Prozent. Zudem gelang es, die Pauschalvergütung für eine Einspeisung in die ZDF-Mediathek in Höhe von 4,5 Prozent zeitlich zu befristen, wenn auch zunächst für einen relativ langen Gesamtnutzungszeitraum von zehn Jahren. Danach gibt es eine weitere bzw. erneute Vergütung von 1 Prozent pro Jahr.
Die vereinbarte Vergütungsregel ist kein Schlichterspruch im Sinne von § 36 a UrhG, sondern ein durch Mitwirkung des Schlichters gefundenes Mediationsergebnis. Die Schlichtung war im Oktober 2013 eingeleitet worden. Die neue Gemeinsame Vergütungsregel hat damit weitreichende Rechtskraft und beschreibt angemessene Vertrags- und Vergütungsbestimmungen für diese Anstalt. Das ZDF wird seine AGB entsprechend ändern.
Die Bereiche Serien und Reihen (30 und 45 Minuten Länge) und Dokumentarfilm bzw. dokumentarische Formate werden aktuell noch mit dem ZDF verhandelt. Wie der BVR auf seiner Mitgliederversammlung außerdem mitteilte, sei eine Vergütungsregel zur Mindestgage für Regiegagen bei Kinospielfilmen, die durch eine Escalator-Regelung bei erfolgreichen Filmen ergänzt wird, abschlussreif. Diese Bonus-Regelung arrondiert die Erlösbeteiligung für Filmurheber, die ver.di in einem Ergänzungstarifvertrag abgeschlossen hat. Der BVR strebt an, diese Vergütungsregel zusätzlich als Tarifvertrag zu vereinbaren. Mit der ARD werden ebenfalls Verhandlungen geführt, mit RTL stehen sie unmittelbar bevor, mit Pro7Sat.1 ist eine Vergütungsregel seit Juli 2013 in Kraft (siehe News vom 4. Juli 2013).

Pressekontakt: info@urheber.info