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Diskurs

Freitag, 20.02.2015

Nach "Baal"-Streit: Bühnenverein fordert Gesetzesreform

Nach dem Rechtsstreit um die Castorf-Inszenierung des Brecht-Stücks „Baal" fordert der Deutsche Bühnenverein eine Reform des Urheberrechts. Der Suhrkamp Verlag hatte als Vertreter der Erben von Bertolt Brecht (1898-1956) am 30. Januar 2015 einen Antrag auf einstweilige Verfüg...

Nach dem Rechtsstreit um die Castorf-Inszenierung des Brecht-Stücks „Baal" fordert der Deutsche Bühnenverein eine Reform des Urheberrechts.
Der Suhrkamp Verlag hatte als Vertreter der Erben von Bertolt Brecht (1898-1956) am 30. Januar 2015 einen Antrag auf einstweilige Verfügung beim Landgericht München I gestellt, um weitere Aufführungen des Stücks am Münchner Residenztheater zu verhindern. Beide Parteien hatten am 18. Februar dann einen Vergleich geschlossen, wie die Süddeutsche Zeitung berichtete: Die aktuelle Inszenierung dürfe noch einmal am Residenztheater und einmal bei dem Berliner Theatertreffen im Mai 2015 gezeigt werden. Alle weiteren geplanten Aufführungen dürften nicht stattfinden.
Der Rechtsstreit zeige, wie sehr das Urheberrecht mittlerweile die Freiheit der Kunst behindert, erklärte Rolf Bolwin, Direktor des Bühnenvereins. Es sei unrealistisch, von einem Regisseur zu verlangen, auf Fremdtexte in der Inszenierung eines Stückes zu verzichten, um einen Urheber wie Brecht zu schützen, der fast 60 Jahre tot ist. Ziel der Aufführung eines seit Jahrzehnten existierenden Werkes müsse es sein, es mit der heutigen Sicht eines Regisseurs auf die Welt zu konfrontieren. Wenn es dazu zusätzlicher Texte bedürfe, sollten die Erben nicht aufgrund des Urheberrechts einen Verzicht einfordern können.
„Hier ist der Gesetzgeber gefordert", sagte Bolwin der Deutschen Presse-Agentur. Das Urheberrecht werde in der jetzigen Form den Anforderungen eines modernen Theaters in vielen Punkten nicht mehr gerecht. So sei beispielsweise der Livestream einer Aufführung nach wie vor mit erheblichen urheberrechtlichen Problemen behaftet, auch wenn alle an der Aufführung Beteiligten angemessen bezahlt worden seien.

Pressekontakt: info@urheber.info