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Diskurs

Dienstag, 20.01.2015

Vergütungsregeln: Buchverlage fürchten Gerichtsurteile

In einem „offenen Brief“ beschweren sich 33 Publikumsverlage, dass einzelne Literaturübersetzer derzeit „durch die Hintertür“ der Gerichte versuchen würden, die seit April 2014 geltenden gemeinsame Vergütungsregel durchzusetzen. Der „offene Brief“ an den Vorsitzenden des Verb...

In einem „offenen Brief“ beschweren sich 33 Publikumsverlage, dass einzelne Literaturübersetzer derzeit „durch die Hintertür“ der Gerichte versuchen würden, die seit April 2014 geltenden gemeinsame Vergütungsregel durchzusetzen.
Der „offene Brief“ an den Vorsitzenden des Verbandes der Literaturübersetzer (VdÜ in ver.di) wurde am 15. Januar vorab auf dem Onlineportal des Börsenblatts veröffentlicht. „Mit Verwunderung und zunehmender Verärgerung beobachten wir, dass der Verband der Übersetzer seit einigen Wochen systematisch versucht, die mit dem Hanser Verlag vereinbarte Vergütungsregel für die Honorierung von Übersetzern ... als für sämtliche Publikumsverlage in Deutschland verbindliche ‚Gemeinsame Vergütungsregel’ durchzusetzen“, heißt es in dem Schreiben, das unter anderem von den Verlagskonzernen Bastei Lübbe, Random House und Holtzbrinck unterzeichnet wurde. „Besonders ärgerlich ist dabei, dass das Gros der deutschen Publikumsverlage in diese Verhandlungen nicht einbezogen worden ist.“
Allerdings hatten sie selbst eine Teilnahme an den Verhandlungen verweigert. „Die gemeinsamen Vergütungsregeln, die wir mit einer Gruppe von Verlagen ausgehandelt haben, sind die einzigen, die wir aushandeln konnten“, erklärte der VdÜ-Vorsitzende Hinrich Schmidt-Henkel in einer kurzen Replik. „Andere Verlage wollten nicht verhandeln.“ Es könne niemanden überraschen, so Schmidt-Henkel weiter, dass Übersetzer nun, da es gemeinsame Vergütungsregeln „im Sinne des Urhebervertragsrechts“ gebe, versuchten, ihre Anwendung einzuklagen.
Denn auch diese konnten erst nach langwierigen gerichtlichen Auseinandersetzungen abgeschlossen werden. Nach dem Scheitern von zwei Verfassungsbeschwerden des Hanser Verlags gegen Entscheidungen des Bundesgerichtshofs zur Angemessenheit von Übersetzerhonoraren und das Urhebervertragsrecht (siehe News vom 28. November 2013) hatte der VdÜ mit einer Gruppe von Verlagen unter Federführung des Hanser Verlags die gemeinsamen Vergütungsregeln vereinbart (siehe News vom 10. März 2014). Sie sind am 1. April 2014 in Kraft getreten (siehe News vom 31. März 2014).
„Entgegen ihrer Darstellung waren die großen Publikumsverlage an Verhandlungen nicht interessiert und erklärten uns, mit ihrem vielfachen Unterlaufen der BGH-Urteile gut leben zu können. Schlecht leben damit die Übersetzer, sind sie doch weiter auf den individuellen Rechtsweg angewiesen (als Verband dürfen wir nicht klagen – ein rechtliches Manko, das das Recht des Stärkeren festschreibt). Eben diese Verlage, die Verhandlungsverweigerer, sträuben sich jetzt gegen die Gemeinsamen Vergütungsregeln. Ihre Argumentation dabei ist so unredlich wie ihre Honorierungspraxis“, schrieb der VdÜ-Vorsitzende in einem Antwortschreiben. „So bleibt den Übersetzern nur, weiter beharrlich eine angemessene Vergütung zu fordern, notfalls vor Gericht. Aus der Sicht unseres Verbandes können die 2014 vereinbarten Vergütungsregeln branchenweite Gültigkeit beanspruchen. Wenn nicht, dann haben die Unwilligen, die Blockierer, die Ausnützer ihrer Übermacht gewonnen“ so Hinrich Schmidt-Henkel.

Pressekontakt: info@urheber.info