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Diskurs

Donnerstag, 11.12.2014

Google will auch in Spanien kein Geld zahlen

Google schließt seine spanische Nachrichten-Suchmaschine Google News. Der US-Konzern reagiert damit auf eine Gesetzesreform, nach der Suchmaschinenbetreiber in Spanien grundsätzlich eine Abgabe an Verlage zahlen sollen. Die sogenannte „Google-Gebühr“ ist Teil der Reform des ...

Google schließt seine spanische Nachrichten-Suchmaschine Google News. Der US-Konzern reagiert damit auf eine Gesetzesreform, nach der Suchmaschinenbetreiber in Spanien grundsätzlich eine Abgabe an Verlage zahlen sollen.
Die sogenannte „Google-Gebühr“ ist Teil der Reform des Gesetzes über Geistiges Eigentum, die am 30. Oktober vom Parlament in Madrid verabschiedet wurde (siehe News vom 31. Oktober 2014). Die neuen Regelungen im „Ley de Propiedad Intelectual“ sind mittlerweile im offiziellen Staatsbulletin des Landes veröffentlicht worden und sollen am 1. Januar 2015 in Kraft treten.
Als Reaktion auf die von den spanischen Verlegern durchgesetzte Abgabe macht der US-Konzern Google News in Spanien am 16. Dezember dicht, teilt der Chef von Google News, Richard Gingras, in einem Blogeintrag mit. Da Google News keine Werbung enthalte und dem Konzern deshalb kein Geld einbringe, sei die neue Abgabe nicht tragbar. In der allgemeinen Suche von Google Verlagsinhalte aus Spanien würden Online-Presseartikel aber weiterhin knapp dargestellt, sagte ein Google-Sprecher gegenüber dpa, schreibt heise online.
Erst kürzlich war in Deutschland der Versuch der Presseverlage gescheitert, auf der Basis des Presse-Leistungsschutzrechtes Geld von Google zu erhalten. Ihre Verwertungsgesellschaft, die VG Media, hatte vorerst vor dem US-Konzern kapituliert und ihm „Gratislizenzen“ erteilt (siehe News vom 23. Oktober 2014). Das dies rechtlich überhaupt möglich ist, wurde kürzlich von Professor Hoeren bei einem öffentlichen Fachgespräch im Bundestagsausschuss Digitale Agenda bezweifelt. Dort sprachen sich alle fünf geladenen Experten dafür aus, das Leistungsschutzrecht für Presseverleger wieder abzuschaffen (siehe News vom 4. Dezember 2014). Das beinhaltet auch ein Gesetzentwurf von Linken und Grünen (siehe News vom 25. November 2014). Nach Ansicht von Julia Reda, der einzigen Europaabgeordnete der Piratenpartei Deutschland, könnte damit auch gegen das Kartellrecht verstoßen werden. Ende Oktober hat sie eine entsprechende parlamentarische Anfrage zur „Marktführerbevorzugung bei Suchmaschinen durch Änderung des deutschen Urheberrechts“ an die EU-Kommission gestellt.
Wiederholt klar gegen das Leistungsschutzrecht für Presseverleger positioniert hat sich der ITK-Unternehmerverband BITKOM. Zur ersten Lesung des Gesetzentwurfs von Linken und Grünen zur Aufhebung des Leistungsschutzrechts am 4. Dezember veröffentlichte er das Ergebnis einer von ihm in Auftrag gegebenen Umfrage, nach der 85 Prozent der Internetnutzer in Deutschland es ablehnen, dass die Betreiber von Suchmaschinen für die Anzeige kurzer Textausschnitte in ihren Suchergebnissen an die Verlage bezahlen sollten. Die CDU/CSU-Bundestagsfraktion hingegen will das umstrittene Leistungsschutzrecht beibehalten und nun schnell durchsetzbar machen, berichtete heise online.

Pressekontakt: info@urheber.info